"Abgrenzung von strafbarem und rechtmäßigem Verwaltungshandeln bei Drittbegünstigung"

Die im Augsburger Abmahnskandal beauftragten Anwälte und der Oberbürgermeister studierten zur gleichen Zeit an der gleichen kleinen Universität Jura

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Konzentrierte sich die Kritik im Augsburger Abmahnskandal erst auf den Verwaltungsjuristen Joachim Pfeilsticker, der durch eine besonders forsche Rechtfertigung des Vorgehens die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, so ergeben sich mittlerweile Hinweise, dass die beiden mit dem teuren Abmahnschreiben beauftragten Anwälte dem Oberbürgermeister Kurt Gribl nicht ganz unbekannt sein könnten: Dr. Josef Zanker und Dr. Elisabeth Vorbuchner sind, wie der CSU-Politiker, Mitte der 1960er Jahre geboren - und alle drei studierten in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre an der örtlichen Universität Jura.

Auch Gribl promovierte zum Doktor der Rechte. Titel seiner Dissertation: "Der Vorteilsbegriff bei den Bestechungsdelikten. Abgrenzung von strafbarem und rechtmäßigem Verwaltungshandeln bei Drittbegünstigung". Von 1993 bis zu seinem Amtsantritt arbeitete er in der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Meidert und Kollegen, wo seine Tätigkeitsschwerpunkte nach eigenen älteren Angaben im Verwaltungs- und Baurecht lagen.

Seltsam ist in jedem Fall, dass die beiden Anwälte ihre Lebensläufe im Web mittlerweile gelöscht haben und man auf Gribls Homepage nur noch darüber aufgeklärt wird, dass man momentan "leider" keine Informationen abrufen könne, weil die Seite "auf den neusten Stand gebracht" werde. Mit der Wayback Machine erfährt man dann beispielsweise, dass das Motto, mit dem Gribl sich wählen ließ, "Jetzt ist der Bürger an der Reihe!" lautete. In Foren fragt man sich heute, was er damit wohl meinte – an der Reihe beim Zahlen?