Vorratsdaten-­Speicherung: Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Außer Kontrolle

Karlsruhe erklärt Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig.

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Mit mehr als klaren Worten hat das höchste Gericht Deutschlands die umstrittene Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt - die bisher durch das Gesetz entstandenen "Datenberge" sind abzutragen. Weniger blumig ausgedrückt: sofortiges Löschen der dadurch entstandenen Daten und zurück auf Anfang. Insbesondere die Schlampigkeit des Gesetzgebers war für den scheidenden Richter Herrn Papier Grund zur harten Kritik, wie auch schon beim Thema ALG II oder der Onlinedurchsuchung. Der Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form ist damit als verfassungswidrig erklärt worden und somit nichtig.

Der Gesetzgeber hat einmal öfter von der Korrekturinstanz zu hören bekommen, dass er sich doch bitte wieder darauf besinnen soll, Gesetze zu verfassen, die klar und bestimmt definieren, was wofür gespeichert werden soll und weshalb dies unumgänglich ist. Denn diese "Kernkompetenz" scheint man seit langem schon als unnütz zu betrachten.

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