RTL beansprucht Monopol auf S******

Kölner TV-Sender verbietet fernsehkritik.tv Verkauf despektierlicher T-Shirts

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Bevor der einstige Piratensender RTL in Deutschland 1984 auf Sendung ging, gaben die Verantwortlichen eine bemerkenswerte Pressekonferenz. Man bekannte sich zum Boulevard und wollte die an den Bildungsbürger-Anspruch des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gewöhnte Nation provozieren. An einem guten Ruf im Feuilleton hatten die Luxemburg-Kölner nicht das geringste Interesse, sondern forderten die Journalisten auf, sie zwecks Negativ-PR mit Dreck zu bewerfen. Mit Trash-Formaten wie „Tutti-Frutti“, „Heißer Stuhl“, Hausfrauen-Nachmittagstalkshow und „Hausfrauen-Strip“ gelang dem intern als „RTL - Rammeln, Titten, Lümmeln“ liebkosten Sender die gewünschte Positionierung beim Plebs. Gut möglich, dass man damals nicht nur von Bewerfen mit „Dreck“ gesprochen hatte, sondern auch ein beliebtes Fäkalwort bemühte.

Letzteres verwandte auch der vormalige TV-Journalist Holger Kreymeier, der Skripted Reality und ähnlichen Trash leid war und vor Jahren die Fronten gewechselt hatte, um auf seinem Portal fernsekritik.tv die Produktionen der illusionären TV-Welt satirisch auseinander zu nehmen. Dafür gab es einen Grimme-Preis. Kreymeier bot jedoch auch T-Shirts an mit dem RTL-Logo, das er mit jenem harten Wort für eine weiche Masse versah. Die RTLis fanden das nicht witzig und erkannten auch nicht ihre PR-Chance als Krawallbrüder, die sie heute nur noch eingeschränkt sein wollen. Stattdessen überzogen sie den Kritiker mit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung und beriefen sich hierbei auf Markenrecht am RTL-Logo, das in die S****** gezogen würde.

Kreymeier reagierte und ersetzte das aus drei farbigen Quadraten bestehende Logo durch drei entsprechend bunte Mülleimer, die zufällig die Buchstaben „R“, „T“ und „L“ trugen. Doch auch dies war dem Trash-Sender nicht fein genug. Es handele sich um eine Kennzeichenverletzung und -Ausbeutung. Zudem liege unlauterer Wettbewerb vor, da beide Parteien T-Shirts anbieten (was die Frage aufwirft, ob RTL demnächst entsprechende Motive vertreiben möchte ...). Hilfsweise sei der gute Name verunglimpft worden, außerdem sei man beleidigt. Man habe auch einen Schaden erlitten. Als Gegenstandswert setzte man locker 100.000,- € an.

Kreymeier hingegen sah schon keine markenmäßige Benutzung, jedenfalls aber handele es sich um grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit unterfallende Parodie. Kreymeier führte an, er setze sich auf seinem Portal häufig kritisch mit den fragwürdigen Werken von RTL auseinander. Auch sei der Fachausdruck „S******“ häufig über den Sender gegangen, etwa in der Sendung „Dschungelcamp“. Auch eine Verwechslung zwischen RTL-Produkten und denen von fernsehkritik.tv sei fernliegend. Eine Beleidigung scheide ebenfalls aus, denn RTL als großes Wirtschaftsunternehmen müsse ohne konkrete Gefahr wirtschaftlicher Nachteile ein bisschen was abkönnen, was der BGH im Bezug auf einen 68294,0/: satirischen Aufkleber „Bumms mal wieder (BMW)“ entschieden hatte. Berühmt sind im Markenrecht die Entscheidungen zu „DEUTSCHE PEST“, „LUSTHANSA“, „es tut NIVEA als beim ersten mal“. Problematisch wird die Berufung auf Meinungsfreiheit, wenn die Parodie einer fremde Marke zum Verkauf von Produkten genutzt wird (bei derartigen Marken-Parodien meist Kondome oder Partygetränke). Vorliegend streiten die Parteien über einen "Fanartikel", der als Kleidungsstück einen gewissen Gebrauchswert hat, also nicht ausschließlich Medium wie ein Satire-Magazin oder ein Aufkleber ist.

Das Landgericht Köln, das bereits die einstweilige Verfügung erlassen hatte, erkannte auf eine Verletzung von Markenrecht, die nicht von der Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt sei. Der Kraftausdruck in Verbindung mit dem RTL-Logo sei eine pauschale Herabwürdigung des Fernsehsenders. Es handele sich nicht um eine satirische, kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Fernsehlandschaft, sondern um eine "plumpe Schmähung". Die Entscheidungsgründe des Urteils liegen noch nicht vor. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.

(Der Autor bedankt sich bei Holger Kreymeier für die Überlassung der Schriftsätze.)