"Wutbürger" erstattet Strafanzeige gegen Bahnchef Grube

Der Vorstandsvorsitzende der Aktiengesellschaft soll sich durch Aufträge zu Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21 einer "gemeinschädlichen Sachbeschädigung" schuldig gemacht haben

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Gernot-Peter Schulz ist der Mitgründer der "Wutbürger"-Partei Freie Bürger Deutschland (FDB). Am 15. Februar erstattete er, wie jetzt bekannt wurde, bei der Staatsanwaltschaft Bremen Strafanzeige gegen den Bahn-AG-Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube und das Vorstandsmitglied Volker Kefer. Als Gründe hierfür nennt er in dem Telepolis vorliegenden Schreiben angebliche Sachbeschädigungen bei den Arbeiten zur Tieferlegung des Stuttgarter Bahnhofs, gegen die seit Jahren demonstriert wird. Nachdem sich bei einer Volksabstimmung am 27. November 2011 eine deutliche Mehrheit der Baden-Württemberger für das Vorhaben aussprach, wird das Projekt allerdings trotz einer grünen Machtübernahme im Mai gebaut.

Schulz sieht im Abriss von Teilen des alten Bahnhofsgebäudes eine rechtswidrige Handlung nach § 303 des Strafgesetzbuchs (StGB), weil ein Enkel des Architekten trotz negativer Gerichtsurteile immer noch versucht, den Umbau mit immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen zu verhindern. Das Fällen von Bäumen im Schlossgarten ist für ihn sogar eine "gemeinschädliche Sachbeschädigung" nach § 304 StGB. Dass das Eisenbahnbundesamt die im Oktober 2010 unterbrochenen Holzarbeiten am 26. Januar 2012 wieder erlaubte, ist dem Anzeigeerstatter bewusst. Allerdings sieht er darin eine Verletzung eines VGH-Urteils vom 15. Dezember 2011. Dies spricht dem Bund Naturschutz "Mitwirkungsrechte" zu, welche für Schulz nicht in ausreichender Weise verwirklicht sind.

Weiterhin bemüht er für seine Rechtseinschätzung den Schlichterspruch des ehemaligen CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler, der in Ziffer 11 die Forderung enthält, dass Bäume nicht gefällt, sondern umgepflanzt werden sollen. Durch Planänderungen bei der Grundwasserentnahme sei außerdem ein neues Planfeststellungsverfahren nach § 76 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erforderlich und eine Berufung auf die Bestandskraft des bereits durchgeführte Verfahrens "rechtsmissbräuchlich". Ein Aktenzeichen für seine Strafanzeige hat Schulz bisher noch nicht erhalten. Juristen sprechen ihr sehr geringe Erfolgschancen zu.