Begründung Flugsicherung

Bau neuer Windkraftwerke wird immer häufiger verboten

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Der Neubau von Windrädern wird mit der Begründung sie würden den Flugverkehr stören immer häufiger verboten. Das zeigt eine Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Seit 2009 sind insgesamt 164 Anträge für den Bau neuer Windenergie-Anlagen nicht genehmigt worden. Die Zahl der Verbote hat dabei dieses Jahr einen absoluten Höchststand erreicht.

Wurden im letzten Jahr erst 37 Windkraftanlagen von der Flugsicherung verhindert, waren es allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 102 Ablehnungen auf 1201 Bauanträge. Das heißt, dass im Jahr 2013 bisher 9 Prozent aller Neubauprojekte für Windkraftwerke allein mit der Begründung einer Gefährdung der Flugsicherheit verboten wurden. Als Hauptgrund dient dabei meist die formale Festlegung, dass ein Mindestabstand von 15 Kilometer zu Navigationseinrichtungen für den Luftverkehr einzuhalten ist. Bundesweit stecken laut Bundesverband Windenergie zur Zeit 3.500 MW geplanter Windenergieprojekte in der Warteschleife, weil die zivilen oder militärischen Luftfahrtbehörden Widerspruch eingelegt haben.

Dabei würde eine Modernisierung dieser starren Regelungen, die eine Dezentralisierung der Stromerzeugung erschweren, nicht nur die Produktion von mehr Ökostrom ermöglichen, sondern auch viel Geld sparen. Ecofys legte dazu gerade eine Studie vor, dass durch einen verzögerten Ausbau der Stromübertragungsnetze in Deutschland pro Jahr 800 Mio. Euro eingespart werden könnten. Denn so bliebe Zeit, neue Ökostromkraftwerke regional besser übers Land zu verteilen. Die bestehenden Übertragungsleitungen würden gleichmäßiger genutzt und Anlagen müssten seltener abgeregelt werden.