Ausstieg spätestens 2017

Schon in fünf Jahren könnte das letzte deutsche AKW vom Netz gehen ohne dass es zu Problemen bei der Stromversorgung käme

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In Berlin findet heute eine von "Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung" organisierte Expertenanhörung statt. Die Kommission war von der Bundesregierung eingesetzt worden, als im März nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima die Rufe aus der Bevölkerung nach der Stilllegung aller AKW immer lauter wurden.

Im Vorfeld der Veranstaltung hat gestern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Studie über die Machbarkeit eines schnellen Atomausstiegs vorgestellt, die an der Universität in Flensburg erarbeitet wurde. Das Ergebnis: Ein schneller Ausstieg ist möglich, die Preise werden nicht explodieren und auch der vom Bundeswirtschaftsminister gefordert Bau von mehreren Tausend Kilometern neuer Stromtrassen ist nicht unmittelbar nötig.

"Die Analyse zeigt eindeutig, dass für einen Atomausstieg bis Ende 2015 kein Netzausbau erforderlich ist", meinte Studien-Autor Olav Hohmeyer. Die gegenwärtige Diskussion über einen möglichst zügigen Um- und Ausbau der Stromnetze sei dennoch "absolut notwendig, um den Übergang in das regenerative Zeitalter bis 2050 oder sogar schon bis 2030 zu schaffen, aber unwesentlich für einen schnellen Atomausstieg". Hohmeyer ist unter anderem Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung und Co-Autor einer im letzten Jahr veröffentlichten Gutachtens zur Vollversorgung Deutschlands mit Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2050.

Auf Grundlage der Flensburger Untersuchung hat die DUH einen Gesetzentwurf erarbeitet, der ebenfalls am gestrigen Mittwoch vorgesetllt wurde. Mit einer Novelle des Atomgesetzes sollen die Reaktorlaufzeiten nicht mehr über Strommengen sondern Kalenderjahre bestimmt und auf 28 Jahre begrenzt werden. 28 Jahre nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs hätten sich die Anlagen amortisiert, sodass von den Betreibern kene Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden könnten. Um ganz sicher zu gehen, enthält der Entwurf dennoch eine Entschädigungsklausel, die sich auf nach dem sogenannten Atomkonsens von 2001 getätigten Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen bezieht.

Während Hohmeyer einen Ausstieg bis 2015 für technisch machbar hält, ohne dass die Strompreise explodieren oder "irgendwo in Deutschland die Lichter ausgehen", ginge nach dem DUH-Gesetzentwurf mit Neckarwestheim 2 das letzte AKW 2017 vom Netz.