Union plant angeblich Two-Strikes-Gesetz [Update]

Siegfried Kauder verspricht der GVL Einbringung in weniger als zwei Monaten

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Branchenzeitschrift Musikwoche zufolge versprach der CDU-Politiker Siegfried Kauder der Medienindustrie in einer Rede vor der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), dass er im Bundestag einen Gesetzentwurf einbringen will, der Provider dazu verpflichtet, Internetnutzern "Warnhinweise" von Rechteinhabern zuzustellen. In der Unionsfraktion wollte sich bislang noch niemand zu diesen Plänen äußern – auch die twitternden Abgeordneten Peter Tauber, Dorothee Bär und Peter Altmaier nicht.

Kauder deutete der Musikwoche zufolge an, er sei unzufrieden damit, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bisher noch keinen Entwurf für eine neue Urheberrechtsnovelle vorlegte, der solch eine Two-Strikes-Verpflichtung enthält. Deshalb wolle er sie als eigenes Gesetz einbringen. Das, so der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, solle schon innerhalb der nächsten zwei Monate geschehen.

Markus Beckedahl, der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft meinte zu Kauders Vorstoß, die "rückwärtsgewandte und einseitige CDU-Netzpolitik [sei] auch ein Grund dafür, dass immer mehr Menschen die Piraten wählen". Die SPD spricht sich nicht grundsätzlich gegen ein Two-Strikes-Gesetz aus, will aber eine Studie abwarten, die Warnhinweismodellen in anderen EU-Mitgliedstaaten "im Hinblick auf ihre rechtlichen und technologischen Anforderungen und Möglichkeiten sowie auf ihre Eignung zur Bekämpfung der Internetpiraterie […] bewerten" soll.

Update: Am Montag erklärte Kauder gegenüber Heise Online, dass er (anders, als der Musikwoche-Bericht suggeriert) nicht nur Warnhinweise versenden, sondern auch Internetsperren verhängen will, die verhältnismäßiger seien als teure Abmahnungen. Allerdings will der CDU-Politiker das Abmahnrecht nicht ändern, so dass diese auch weiterhin verschickt werden können.