Kein juristisches Stoppschild für Studiengebühren

Vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die Gegner von Studiengebühren am Mittwoch eine Niederlage erlitten.

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Das Bundesverwaltungsgericht entschied in letzter Instanz, dass die Studiengebühren in NRW verfassungsgemäß sind.

Mit dem Musterprozess wollte die Studierendenschaft der Universität Paderborn die Rückzahlung der dort erhobenen Semestergebühr in Höhe von 500 Euro durchsetzen, die ihrer Meinung nach ohne gültige Rechtsgrundlage erhoben wurden. Die Campusmaut stelle eine unüberwindliche soziale Barriere für die Aufnahme oder die Weiterführung eines Studiums dar und stehe im Widerspruch zum von Deutschland unterzeichneten UN-Sozialpakt. Der lege schließlich fest, dass Bildungsmöglichkeiten im Hochschulwesen "auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen".

Die Richter sahen das anderes. Sie konstatierten, dass durch die Studiengebühren zwar erhebliche Belastungen für die Einzelnen entstehen könnten, der Gesetzgeber in NRW aber durch die Einrichtung von Studiendarlehen die Abschreckungswirkungen des Bezahlstudiums minimiert hätte.

Sarina Schäfer vom Vorstand des freien zusammenschluss der stundentInnenschaften zeigte sich enttäuscht über das Urteil und betont, dass ihr Verband weiter gegen das Bezahlstudium kämpfen werde. Auf juristische Hilfe werde man wohl verzichten müssen. In Hessen waren die Studiengebühren durch lang anhaltende Proteste von Studierenden im Bündnis mit anderen sozialen Gruppen so diskreditiert worden, dass sie von einer Mehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei im Landesparlament wieder abgeschafft und von der konservativ-liberalen Koch-Regierung nicht wieder eingeführt worden sind.