SPD-Entwurf eines Whistleblower-Schutzgesetzes online

Oppositionsparteien wollen Hinweisgeber schützen

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In derzeit noch unlektorierter Fassung ist nunmehr der Gesetzentwurf der SPD zu einem Whistleblower-Schutzgesetz veröffentlicht worden. Mit einem entsprechenden Gesetz sollen nach dem Vorschlag der SPD sogenannte „Hinweisgeber“ ermutigt werden, Missstände zu melden, sei es den Vorgesetzten, den Aufsichtsbehörden oder eben Dritten oder gar der Öffentlichkeit. Nach gegenwärtiger Rechtslage laufen Whistleblower nicht nur Gefahr, gegen Gesetze zu verstoßen, vielmehr sind sie als „Nestbeschmutzer“ erheblichen Nachteilen und vor allem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt. In den bekannten deutschen Fällen, in denen Personen mit Rückgrat auf eklatante Missstände aufmerksam machten, hatte ihnen die Gesellschaft ihren Mut nur selten gedankt. Viele verloren den Arbeitsplatz, wurden zu Querulanten gestempelt und Mobbing oder Schmutzkampagnen ausgesetzt.

In einigen Ländern gibt es bereits vergleichbare Gesetze, die Hinweisgeber schützen. So wurde in den USA 2002 unter dem Eindruck von Finanzskandalen der H.R.3763.ENR:: Sarbanes-Oxley Act (SOX) verabschiedet, der u.a. Beschäftigte börsennotierter Unternehmen, die Beweise für Betrug vorlegen, vor Vergeltungsmaßnahmen schützt. In Großbritannien gewährt der Public Interest Disclosure Act 1998 sogar Schadensersatzansprüche. Ungarn sieht Schutzmaßnahmen in Antikorruptionsgesetzen vor. In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G 20-Staaten von November 2010 in Seoul hatte sich auch die Bundesregierung zum Schutz von Whistleblowern bekannt und angekündigt, sie werde bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz erlassen und umsetzen. Erstaunlicherweise kam die Bundesregierung zwischenzeitlich zu der Ansicht, Whistleblower seien ausreichend geschützt, was insbesondere die [http://www.die-fuehrungskraefte.de/startseite/news-detailansicht/?tx_ttnews[tt_news]=1542&cHash=7b548dab57107394f4c2c4ff953b6875 Führungskräfte verfolgten].

Neben der SPD diskutieren auch die GRÜNEN ein Whistleblowerschutzgesetz. Die Linkspartei hatte bereits Mitte letzten Jahres einen allerdings noch unkonkreten Antrag zur Bekenntnis zum Whistleblowerschutz eingebracht. Bei der Piratenpartei steht der Schutz von Whistleblowern sogar im Parteiprogramm.

Der aktuelle Gesetzesentwurf der SPD formuliert ein Benachteiligungsverbot (§ 4) und eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 5). Das Recht auf Whistleblowing, das derzeit auf vagem Richterrecht basiert, soll ausdrücklich festgeschrieben werden (§ 6). In krassen Fällen soll bei Gefahren ein Leistungsverweigerungsrecht eingeführt werden, dass sich nicht auf den Lohnanspruchbauswirkt (§ 7). Gegen Vergeltungsmaßnahmen etc. wird eigens ein Unterlassungsanspruch formuliert (§ 8), auch soll es einen selbständigen Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld geben (§ 9), wovon man sich disziplinierende Wirkung verspricht. Eine datenschutzrechtliche Grauzone soll durch ein Hinweisgebersystem beseitigt werden (§ 11). Damit der Schutz von Whistleblowern effizient durchgesetzt werden kann, ist zu deren Gunsten eine Beweislastumkehr für Benachteiligungen vorgesehen (§ 12). Einem Missbrauch des Whistleblower-Schutzgesetzes soll ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers und anderen Betroffenen vorbeugen, falls der Hinweis rechtswidrig war (§ 10).