Die VG WORT hat einen Vogel

Autoren-Verwertungsgesellschaft wartet in aktuellem Rechtsstreit auf das letzte Wort

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Wer "Martin Vogel" heißt und im Verdacht steht, jenes Mitglied der VG WORT zu sein, das zur Zeit eine Klage gegen selbige führt, wird dieser Tage vermutlich ungern ans Telefon gehen. Denn die anstehende Ausschüttung an die insgesamt rund 400.000 VG-WORT-Mitglieder wurde vollständig ausgesetzt, bis der aktuelle Rechtsstreit geklärt ist, obwohl es nur um einen Anteil der Autorenansprüche geht. Doch der Kläger ist nicht etwa ein renitenter Tatort-Autor, der seine Eitelkeit auslebt, sondern ein Mann vom Fach, der genau weiß, was er tut: Dr. Martin Vogel ist Jurist am Europäischen Patentamt und Mitautor des renommierten Urheberrechtskommentars Schricker/Loewenheim.

Vogel hatte 1984 in seinem Wahrnehmungsvertrag seine Vergütungsansprüche vollständig an die VG WORT abgetreten. Dies schließt eine spätere Abtretung an seinen Verlag an sich aus, dem die VG WORT jedoch ebenfalls einen Anteil an der VG-WORT-Ausschüttung auszahlen will. Im Extremfall kann es dazu kommen, dass ein Verlag 100 % der Ausschüttung erhält und der Autor leer ausgeht. In erster Instanz gab das Landgericht München Vogels Klage statt.

Der Rechtsstreit hat mehrere beißende Pointen: So hatte auch die VG WORT dieses Jahr eifrig das "geistige Eigentum" beschworen, macht dieses aber aktuell dem Urheber streitig. Der Verlag des Klägers wird zwar aktuell sauer darüber sein, dass sein Autor nicht mit ihm teilen will. Da es sich jedoch um den hierzulande größten Verlag für juristische Bücher und Zeitschriften handelt, wird er an Berichterstattung über den Prozess im Gegenteil sogar profitieren, vielleicht sogar ein Buch hierüber verlegen. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt darf sich über Arbeit freuen, denn Vogel empfiehlt den Künstlern in einem aktuellen Interview mit irights.info Schadensersatzklagen gegen die VG WORT.

Ob auch die Urheber auf der Langstrecke etwas von dem Rechtsstreit haben, wird man sehen. Den totalen Auszahlungsstopp hält Vogel für ein taktisches Manöver, denn jedenfalls den unstreitigen Anteil hätte die VG WORT anweisen können. Eine fragwürdige Rolle spielen in dem Fall die Verbände und die Gewerkschaften, die sich Vogel zufolge interessenwidrig verhielten und ihm den Schwarzen Peter zuschieben wollten.

Der eine oder andere Urlaub nicht liquider Dichter dürfte sich für dieses Jahr wegen des kurzfristigen Auszahlungsstopps wohl erledigt haben. Wenigstens ist derzeit Sommer, so dass die armen Poeten ihre Datenträger vermutlich nicht verheizen müssen. Der Rechtsstreit kann allerdings durchaus noch fünf Jahre andauern.