Altbauten dürfen weiter einheizen

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2012 tut Immobiliengesellschaften einen Gefallen

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In Sachen Energieeffizienz und Klimaschutz gäbe es bei Altbauten noch viel zu tun. In ihnen findet für Heizung und Warmwasser 40 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs statt. Und in keinem anderen Bereich lässt sich der Energieverbrauch so stark, um bis zu einem Faktor 10 senken. Doch energetische Modernisierung kostet Geld.

Seit fast zwei Jahren verhandelten die Immobilienverbände im Gegenzug für höhere Effizienzziele um bessere Abschreibungsmöglichkeiten, Steuervergünstigungen und die Möglichkeit, die Sanierungskosten schneller auf die Mieten umzulegen. Doch dazu kam es nicht, stattdessen wird in der neuen EnEV 2012 nun wohl auf mehr Energieeffizienz von Altbauten verzichtet.

Die Entwicklung kündigte sich schon im letzten Jahr an, als das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) begann, die bestehende EnEV in Teilen, die große Mietshäuser betreffen, neu zu interpretieren, so dass gesetzliche Verpflichtungen nicht mehr umgesetzt werden müssen. Dazu kommt noch, dass Gebäudesanierungsprogramme an die Preise für CO2-Zertifikate gekoppelt wurden und so ihre Finanzierung einbrach.

Nach Meinung von Ulf Sieberg vom NABU ließen sich die deutschen Klima- und Energieeinsparziele nur erreichen, wenn Hauseigentümer in Zukunft verpflichtet würden, ihre Gebäude zu sanieren. Doch während die Energieeinsparverordnungen der letzten Jahre Punkt für Punkt an Eigenheimbesitzern durchgezogen wurden, gilt nun, seitdem auch große Wohngebäude betroffen sind und Immobilienverbände mit am Verhandlungstisch sitzen, dass Sanierungsverpflichtungen ein [http://www.bfw-bund.de/index.php?id=56&tx_ttnews[tt_news]=2621&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=1710aadf3a Eingriff] in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer seien und gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstießen.