Britisches Gericht verhängt nach Unruhen unverhältnismäßig harte Strafen

Zwei junge Männer, die auf Facebook ohne Erfolg zur Teilnahme an den Unruhen aufgerufen hatten, wurden zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

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Mit großer Härte hat ein Gericht zwei junge Männer bestraft, die in Facebook zur Teilnahme an den Unruhen aufgerufen hatten, die vor kurzem britische Städte heimsuchten. Der konservative Regierungschef hatte bereits vor allem Härte gegen die Randalierer gefordert, um in der Gesellschaft wieder Disziplin durchzusetzen. Die Richter folgten der Vorgabe, indem sie die beiden - die nicht vorbestraft sind - zu jeweils vier Jahre Gefängnis verurteilten, weil sie Unruhen angestiftet haben.

Dabei haben Jordan Blackshaw (20) und Perry Sutcliffe-Keenan (22) zwar auf Facebook andere Internetnutzer dazu aufgefordert, sich an einem bestimmten Ort zu treffen, aus dem geplanten Ereignis, vielleicht ganz in Sinne eines Flashmob, wurde allerdings nichts. Unruhen entstanden daraus nicht. Blackshaw richtete ein Ereignis unter dem Titel "Smash Down Norwich Town" ein, Sutcliffe-Keenan regte an: "Let's Have a Riot in Latchford". Allein der Aufruf brachte ihnen schon die vierjährige Gefängnisstrafe ein, während ein Richter in Manchester drei vielfach vorbestraften Männern, die geplündert oder mit Diebesgut gehandelt hatten, eine Gefängnisstrafe zwischen 16 Monaten und zwei Monaten aufbrummte.

In diesem Licht scheint die Verurteilung der Facebook-"Aktivisten" als unverhältnismäßig. Nachdem die britische Regierung schon im Stil der arabischen Regime erwog, Facebook und andere Soziale Netzwerke zu sperren, wenn dort Gewalt und Unruhen geplant würden.

Der Richter scheint weniger die Tat für die Strafe in Betracht gezogen zu haben, sondern wollte, wie er sagte, mit der unüblich hohen Gefängnisstrafe für folgenlose Aufrufe vor allem für Abschreckung sorgen. Die beiden, so argumentierte der Richter, hätten "unabhängig voneinander und von der Sicherheit ihrer Wohnung aus gedacht, dass es akzeptabel sei, eine Facebook-Seite zu eröffnen, um andere anzustiften, in Cheshier an den Unruhen teilzunehmen". Die Polizei habe sehr schnell gehandelt und die Websites geschlossen, so dass niemand an den geplanten Ereignissen teilgenommen hat. Die Aufrufe hätten aber große Panik in den Vierteln ausgelöst. Und weil zusätzlich die Aufrufe die Unruhen auch hätten verstärken können, seien vier Jahre Gefängnis als Strafe angemessen, die Höchststrafe wäre bei 10 Jahren gelegen.

Die Polizei ist davon angetan. So sagte Assistant Chief Constable Phil Thompson, dass die Urteile verständlich seien, wenn man sich gegenwärtige, "wie die Technik genutzt wurde, um die Anstachelung zu verbreiten und die Menschen zum Begehen von kriminellen Taten zusammen zu bringen". Die Urteile würden zeigen, wie die Technik missbraucht werden könne, um zu verbrecherischen Aktivitäten aufzurufen.

Auch hier denkt man schon mal präventiv, wie man dies gerne nach dem 11.9. macht: Die Urteile würden "eine starke Botschaft an potenzielle Unruhestifter über die Stärke aussenden, mit der gewöhnliche Menschen Sicherheit und Ordnung in ihrem Leben und ihren Wohngebieten schätzen. Wer dies zu untergraben sucht, wird die volle Gewalt des Gesetzes spüren." Von Gesetz ist da allerdings kaum mehr etwas vorhanden, schon eher geht es um Rache und Abschreckung - und um die Angst vor den Folgen, die die Kommunikation über das Internet haben kann.