USA: Lehrer darf Kreationismus nicht als "abergläubischen Nonsens" bezeichnen

US-Bundesrichter erkennt darin einen Verstoß gegen die amerikanische Verfassung

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Lehrer dürfen in den USA den Kreationismus nicht als "abergläubischen Unsinn" bezeichnen. Diese Äußerung, so befand ein amerikanischer Bundesrichter, verstoße gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte des klagenden Schülers. Sein Urteil begründete Richter James Selna mit dem berühmten 1. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung. Die establishment clause ("Errichtungsklausel") des First Amendment verbietet nicht nur die Bevorzugung einer Religion gegenüber einer anderen, sondern auch die Bevorzugung einer Religion gegenüber Nicht-Religion.

Bei der Äußerung des Lehrers sah der Richter die Bevorzugung der Nicht-Religion gegenüber der Religion als gegeben: In der 37seitigen Urteilsschrift heißt es laut Guardian, dass es für die "unmissverständliche Auffassung, wonach der Kreationismus abergläubischer Unsinn ist, kein legitimes säkulares Ziel" für diese Äußerung gebe. Das Statement des Lehrers stelle eine "unangemessene Missbilligung der Religion" dar und verletze die Errichtungsklausel.

Der Schüler soll über 18 Monate hinweg Material gegen den Lehrer, der an einer kalifornischen High-School europäische Geschichte unterrichtet, gesammelt haben. Zum Katalog der vom Schüler beanstandeten Aussagen des Lehrers gehörten u.a. Äußerungen wie: "Wenn sie sich eine Jesus-Brille aufsetzen, dann können Sie die Wahrheit nicht sehen" - oder: es gebe genau so viel wissenschaftliche Beweise dafür, dass Gott die Welt erschaffen habe, wie dafür, dass dies "ein gigantisches Spaghettimonster, das hinter dem Mond lebt" getan habe. Zitiert wird der Lehrer auch mit der Aussage, dass "Konservative nicht wollen, dass Frauen verhüten, weil dies in Gottes Werk eingreift" - all diese Unterrichtskommentare des Lehrers fand das Gericht im Sinne der im ersten Zusatzartikel garantierten "Religionsfreiheit" als nicht weiter beanstandenswert.

Der klagende Schüler wird als tief gläubiger Christ geschildert, sein Anwalt soll für eine christliche Non-Profit-Anwaltskanzlei arbeiten. Der Lehrer behält laut Zeitungsbericht seinen Posten, schweigt aber zu dem Urteil. Wie die Catholic News Agency berichtet, wollen der Anwalt und die Familie das Urteil des Richters gegenüber den anderen von ihnen an gemahnten Äußerungen des Lehrers nicht anfechten. Man plane allerdings vom Gericht zu erbitten, dass es dem Lehrer verbiete, künftig ähnliche Äußerungen zu machen. Darüber hinaus werde, man den Unterricht des Lehrers in Hinblick auf mögliche weitere Verstöße genauestens überwachen.