Vom Grund des Rechts

Wie kommen Menschen dazu, Gesetze zu achten, statt sie mit Füßen zu treten?

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"Warum ist überhaupt etwas und nicht vielmehr nichts?", lautet bis heute die Standardfrage der abendländischen Metaphysik. Mit dem Problem: "Wie ist soziale Ordnung möglich?", plagt sich die Soziologie seit ihren Anfängen. Und mit dem Rätsel, was die Menschen dazu verleitet, "Recht und Gesetz zu befolgen", statt "auf sie zu pfeifen", beschäftigen sich von Alters her die Rechtsphilosophen und der Gesetzgebung.

Die Antwort, die die Rechtshistorikerin und Medientheoretikern Cornelia Vismann, vor zwei Jahren im Alter von neunundvierzig Jahren nach schwerer Krankheit verstorben, zu Beginn ihrer Antrittsvorlesung ("Das Schöne am Recht", Merve Verlag Berlin 2012) vor fünf Jahren in Frankfurt gegeben hat, scheint, zumindest beim ersten Hinsehen, einzuleuchten: Die Leute achten sie, weil die Herrschenden es so wollen. Damit die Leute das tun, was sie wollen, haben sie bestimmte Techniken entwickelt, die an das Gesetz glauben macht.

Anfänge des Rechts

Aber reicht der bloße Hinweis auf die "Medien der Rechtssprechung", wie eine jüngere Aufsatzsammlung heißt, die nach ihrem Tode herauskam, dafür schon aus? Muss man nicht, neben profaneren Begründungen wie Tradition oder Glaube, Vernunft oder Sittengesetz, auch das "Außeralltägliche" einbeziehen, den Mythos und das Heilige, das offenbarte Wort oder die Stahlkraft eines Führers?

Wie immer man es auch drehen und wenden will: unwillkürlich wird man auf die Anfänge des modernen Rechts verwiesen. Und die gründen nach Auffassung der Rechtshistorikerin nicht in Rom, im "kanonischen" oder "römischen Recht", wie viele meinen, sondern in Griechenland. Solon und Lykurg, die Ordnungsstifter in Athen und Sparta, stehen für unterschiedliche Formen der Gesetzesbindung. Während von Solon noch belastbare Daten überliefert sind, weiß man von Lykurg nicht genau, ob er eine historische Figur gewesen ist oder doch bloß eine mythische.

Sowohl auf der attischen Halbinsel als auch auf dem Peloponnes beginnen Recht und Gesetz mit Landnahmen und Landverteilungen. Beide, der Spartaner gut hundert Jahre vor dem Athener, stehen vor ähnlichen Problemen, die zu meistern sind. Wie kann man Land, das unterschiedlich beschaffen und fruchtbar ist, fair aufteilen? So verschieden die Mentalitäten und Lebensformen in Sparta und Athen waren, so verschieden fielen die Lösungsansätze aus.

Gleichheit vs. Harmonie

Zwar bedienten sich beide der Mathematik; und beide waren dabei mit der Enteignung, der Schuldentilgung und der Regelung der Erbverteilung konfrontiert. Doch während sich Solon auf die Geometrie und ihre Messtechnik verließ, um das Land nach dem Gesetz des "Ausgleichs" gleich untereinander aufzuteilen, suchte Lykurg die Lösung in der Musik. Nicht in der wohlklingenden, wie man vielleicht meinen sollte, sondern in jenem Verhältnis, das, bei einer gespannten Gitarrensaite die oberen zu den unteren Tonreihen einnehmen. Diese, durch Zahl und Abstand der Töne bestimmte "Harmonie", die Einklang untereinander stiften soll, geht in Sparta mit der ersten Gesetzgebung Hand in Hand.

Das Problem der Dauer und Anerkennung von Gesetzen war damit freilich nicht gelöst. Ob das Recht nun auf einen "Mythos" oder eine "göttliche Ordnung" gegründet wird, die "Rechtsstreitigkeiten" per se ausschließen, oder auf eine "unvollkommene" und "sterbliche Ordnung", die ständig neue Verhandlungen, Kompromisse und Schiedssprüche nötig macht: Nach wie vor stand das Problem im Raum, wie die Bewohner der Polis zur Einhaltung von Recht und Gesetz bewegt werden konnten.

Der Text spricht

Auch hier kam es laut Vismann zu unterschiedlichen Lösungen. Lykurg, der schon davor Dichter nach Sparta mit dem Auftrag entsandt hatte, die Bürger mit ihren Gesängen auf Gesetzestreue zu verpflichten, nahm den Spartanern, nachdem sie seine Rechtsordnung akzeptiert hatten, das Gelübde ab, der Verfassung solange zu folgen, bis er von einer Reise nach Delphi wieder zurück käme.

Da dies aber unterblieb und er sich stattdessen, als er von den Göttern in Delphi erfuhr, dass er exzellente Gesetze gestiftet habe, lieber zu Tode hungerte, als nach Sparta heimzukehren, währten die Gesetze eine Ewigkeit, genau ein halbes Jahrtausend lang. Und das, obwohl oder gerade weil sie niemand aufgeschrieben hatte und der Gesetzgeber sich, nachdem der Rat und der Beistand der Götter zu seiner Zufriedenheit ausgefallen waren, durch Freitod diversen Nachfragen, wie dieses oder jenes Gesetz zu deuten oder zu bewerten sei, entzogen hatte.

Vismann schließt aus dem, was der Geschichtsschreiber Plutarch über Lykurg siebenhundert Jahre später aufgeschrieben hat, dass er durch sein Verschwinden dem Gesetz den Vorzug vor der Person erteilte, die Gesetzgebung "entleibte" und es dadurch nicht nur an den Namen band, sondern es auch auf den leeren Platz des Königs setzte. Damit nichts die "Harmonie" und Schönheit der Rechtsordnung stören konnte, musste allerdings vorher noch das Geld daraus entfernt werden. Erst wenn aus Geld (nómisma) Gesetz wird und Name (Nomos), entfaltet das Recht die entsprechenden Bindungskräfte.

Schrift statt Wort

Ganz anders verfuhr hingegen Solon. Zwar ging auch er, nachdem durch seine Rechtsordnung das Chaos in Athen beseitigt wurde, auf Reisen, nicht zu den Göttern freilich, sondern nach Ägypten. Aber schon zehn Jahre später, kurz nach seiner Rückkehr, fiel Athen der Tyrannei anheim. Auch, so spekuliert Vismann, weil Solon die Gesetzeskraft statt auf das überlieferte Wort auf die Schrift gründete. Allein das Aufgeschriebene bot seiner Ansicht nach die Gewähr, das Unberechenbare berechenbar zu machen.

Allerdings ist das Unvollkommene, im Gegensatz zum Unsterblichen, änderbar, das Recht kann wahlweise in eine tyrannische oder in eine demokratische Ordnung münden. Nur da, wo das Gesetz an einen Gesetzgeber gebunden bleibt, es sich etwa nicht selbst setzt und sich selbst überträgt, sondern der Repräsentation durch etwas oder jemanden bedarf, bleibt es den Wandel der Zeiten unterworfen.

Laut Platon ist "der Tyrann" der "Tyrannei des Gesetzes" allemal vorzuziehen. Zumal der Alleinherrscher verjagt oder gemeuchelt werden kann, während das für ein Gesetz, das auf der Offenbarung oder einem Götterwort beruht und sich selbst genügt, nicht gilt. Darum verwundert es auch nicht, dass Solons Rechtsordnung im säkularen und liberal aufgeklärten Westen Karriere gemacht hat.

Medium vs. Mittel

Wenn es, erstens, eine universale Rechtsordnung nicht gibt; Recht und Gerechtigkeit, zweitens, weiter Auslegungssache sind und dem Willen, der Deutung und den Emotionen des Gesetzgebers obliegen; und bei den Bürgern, drittens, ständige Unsicherheit herrscht, wie die Gesetze genau anzuwenden sind, was verleiht dann dem Buchstaben jene Autorität, die das "heilige Chaos" beseitigen und zu Eintracht unter den Bürgern führen soll?

Der Rechtshistorikerin zufolge entfaltet es dann diese Kraft, wenn das Gesetz nicht mehr ausschließlich "Medium" ist, also qua eigener Kraft spricht, und den Adressaten "unmittelbar" zu seiner Einhaltung zwingt, sondern "mittelbar" wirkt, mithin "Mittel" ist. Bei Solon, der auch Sänger und Dichter war, bleibt die Weitergabe noch an Stimme und Stimmungen gebunden, an Wohlklang und Wortwahl.

So weit sind Sparta und Athen zeitlich und räumlich doch nicht auseinander, als dass es nicht doch Berührungspunkte gibt. Da aber bekanntlich der Ton die Musik macht, muss sie den "Befehl", der sich hinter dem Gesetz verbirgt, ebenso übertönen wie die Zumutungen, die es den Bürgern macht.

Wer an dieser Stelle spontan an das postmoderne "Gutmenschentum" denkt; oder wem dazu moralische oder politische Korrektheiten einfallen oder fanatische Eiferer, die Bücher und Sendungen von einschlägigen "Unwörtern" reinigen, geht gewiss nicht ganz fehl. Wo nämlich "objektive Größen" fehlen oder für nicht relevant oder existent erklärt werden, müssen Verbote und Gebote an ihre Stelle treten, die den Diskurs "zugleich kontrollieren, selektieren, organisieren und kanalisieren". Die Moralisierung von Diskursen ist der Preis dafür.

Gesetz statt Nomos

Auch wenn das spartanische Modell von längerer Dauer war als das athenische, weltpolitisch war das solonische wesentlich erfolgreicher als das mythische. Während der arabisch-moslemische wie zum Großteil auch der pazifisch-asiatische Raum noch heute jener "Gesetzeskraft" huldigt, die eher einem "mystischen Grund der Autorität" folgt, hat der säkulare Westen seine freiheitliche Rechtsordnung auf Kontingenzen und Verfahrenslogik gebaut und darüber seinen wirtschaftspolitischen Aufstieg gefeiert.

Der Erfolg des Westens ändert aber nichts an der Tatsache, dass beide Rechtsordnungen, sowohl die göttliche und unsterbliche (Autokratie) als auch die menschliche und unvollkommene (Demokratie) ortlos sind und ihren Ursprung im Chaos haben. Wer dem "Nomadischen des Nomos" den Vorzug gibt, gerät unwillkürlich in "Reiche ohne Sinn". Selbst Carl Schmitt, der diese immer wieder beschworen hat, ist letztlich vor einer Rechtsordnung, die "Geltung ohne Bedeutung" beansprucht, zurückgeschreckt. Den "Nomos über das Gesetz" zu stellen und das Gesetz zu einer "Sache der Götter" zu machen, das wäre sogar ihm niemals eingefallen.

Der Jurist der Zwischenkriegszeit hat denn doch lieber dem "römischen Recht" den Vorrang erteilt, das streng zwischen Recht und Theologie, Rechtsprechung und Göttlichem, normativen Regelapparat und dem Grund des Rechts unterscheidet. Zumal es auch zum "römischen Katholizismus", dann zur "Reichsidee" und schließlich, zu Beginn der Moderne, in die "Staatlichkeit" geführt hat. So kommt es, dass das "Recht als Technologie", dem französischen Rechtshistoriker Pierre Legendre zufolge, zum "strategischen Kapital des Westens" geworden ist, zu einem Kapital, das ständig vor allem in Form von "Staatlichkeit" exportiert wurde und immer noch wird.

Mit dieser Einschätzung steht Schmitt aber beileibe nicht allein. Schon Hegel beschuldigte vor gut zweihundert Jahren die Römer in seinen "Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie", nicht bloß das "zertrümmernde Schicksal", sondern auch noch das "Verderben des griechischen Geistes" gewesen zu sein. Und noch für Heidegger hieß Griechenland zu finden, zuallererst Rom verwinden. Wer Griechenland "erfahren" wollte, hatte sich durch deren Übersetzungen zu quälen.

Gerechtigkeit statt Recht

Gleichwohl herrscht hierzulande wie auch im Großteil des Westens tiefe Unzufriedenheit mit dem Gesetzespositivismus und seinen Prozeduren. Bei den politischen Eliten genauso wie bei zivilgesellschaftlichen Akteuren. Man danke nur an Euro-Rettung, Budgetlöcher und Fiskalklippen, an Großprojekte oder Energiewenden. Treten die einen, mit Verweis auf eine alternativlose politische Mission, jene Gesetze mit Füßen, die sie selbst einst in Kraft gesetzt haben, so glauben die anderen, im Besitz einer höheren Wahrheit zu sein, die sie mit diffusen Gerechtigkeitsvorstellungen unterfüttern.

Sowohl dem Staat als auch so manchem Wutbürger scheint die Option einer Gesetzesordnung als durchaus wünschenswert, die ohne Verfahrensrationalität und Repräsentation, ohne Hirten und Zäune auskommt. Doch nicht nur die. Auch so mancher Kosmopolit, der sich universalen Werten und Idealen verpflichtet fühlt und sich häufig auch noch für einen besseren Menschen hält, sehnt sich nach einem Raum, der ohne Mauern und Grenzen auskommt und auf Territorien und Mentalitäten, auf Traditionen und Kulturen keine Rücksicht mehr nehmen muss.

Schon diese Beispiele zeigen, dass die Zugänge zu einem "mystischen Grund des Rechts", wie es bei Walter Benjamin und Jacques Derrida, bei Carl Schmitt und Jacob Taubes heißt, weder ganz verstopft noch vollkommen verrauscht sind. Selbst Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger zeigen sich, aus unterschiedlichen Motiven, Absichten und Interessenslagen heraus, dafür anfällig und empfänglich.

Der Gesang der Götter oder ihr "Geheiß", wie das Friedrich Kittler nennt, ist offenbar nach wie vor lebendig und kann auf dafür wache und offene Ohren hoffen. Man muss nicht unbedingt Odysseus spielen, sich an einen Mast binden lassen, um ihre Verlockungen und Verführungskünste vernehmen, ihnen letztlich doch widerstehen zu können. Noch mancher Zeitgenosse, der sich für besonders aufgeklärt hält, macht bisweilen keinen rechten Unterschied zwischen "Medium" und "Mittel". Das gilt sogar für Leute, die von Berufswegen damit zugange sind und sich für "Medienwissenschaftler" halten.

Unterwanderung des Rechts

Nur wenige wissen, dass Cornelia Vissman, bevor sie nach langer Anwaltstätigkeit in Berlin und verschiedenen Assistententätigkeiten endlich eine Festanstellung in Weimar erhielt, in den frühen Achtzigern bei den Berliner Autonomen aktiv war. Unter dem Namen "Severine Lansac" verfasste sie Kampftexte ( hier oder hier). Später schrieb sie als "Bianca Lanz" Rezensionen für die FAZ. Sie agierte beizeiten als Marquise unter den Revolutionären oder mischte sich als Hoffräulein unter die Bürgerpresse, allerdings immer heimlich und konspirierend, möglicherweise auch, um vorherrschende Stereotypen und Denkschablonen in diesen Milieus zum Einsturz zu bringen.

Vielleicht war das, neben dem anti-römischen Effekt, der jener Poesie deutscher Griechenlandsehnsucht anhaftet, die zuerst Hölderlin, Schelling und Hegel befiel, und danach bei Heidegger, Kittler und den Euro-Rettern zur Obsession wurde, auch der Grund, warum Cornelia Vismann zeit ihres Lebens nach einer Verbindung von Recht und Literatur, von Fama und Gesetz suchte und auf ein Recht der anderen Art hoffte, ein Recht, das sich der Schönheit verpflichtet und die Dinge harmonisch in Einklang zu bringen sucht.

Das Abendland tanzt nicht

Auf einer solchen kunstvollen Rechtsordnung wollte die Rechtshistorikerin den Gesetzesgehorsam gründen. Hier meinte sie noch etwas von jenem archaischem Klang, jener Anmut und Grazie des Rechts zu verspüren, das mehr gesungen und getanzt statt geschrieben und ausgelegt wurde. Noch Solon soll dafür noch ein waches Bewusstsein gehabt haben. Nicht zufällig fasste er seine Gesetze in Hexametern ab.

Aber ist eine solch kunstvoll verfasste Rechtsordnung, das sich der Schönheit verpflichtet fühlt und auf Harmonie bedacht ist, nicht doch bloß ein Traum, eine Vision oder, im günstigsten Fall, eine Ansammlung schöner Texte? Auch Cornelia Vismann dürfte klar gewesen sein, dass der Mensch des Abendlandes, der laut Max Weber sein Glück und seinem Erfolg dem Kalkül und der rechnenden Vernunft verdankt, nicht unbedingt zu den tanzenden Stämmen dieser Erde gehört.

Aber vielleicht ist die Klärung des Problems der "Gesetzestreue" viel einfacher, banaler und naheliegender. Vielleicht braucht es dazu weder einer umständlich vernünftigen noch einer außeralltäglichen Begründung des Rechts. Vielleicht genügt ja schon ein bloßer Hinweis auf Anthropologie.

Warum befolgen Menschen die Gesetze im Allgemeinen? Weniger weil sie ihnen einsichtig erscheinen oder sie sie gar für nützlich erachten, sondern einfach weil sie ohne Angst und Gefahr um Leib, Leben und Besitz auch nachts über die Straßen und Plätzen spazieren wollen, keinen privaten Sicherheitsdienst zum Schutz von Haus, Hof und Kinder engagieren wollen und die staatliche Sanktionsmacht fürchten, Justiz und Polizei.

Darum hätte auch ein knapper Hinweis auf Thomas Hobbes genügt statt zu sehr die "theoria" zu bemühen und mit ihr weite Ausflüge in die graue Vorzeit der Landnahme und Rechtsgebung zu unternehmen. Dann hätte man auch nicht mehr groß zwischen Autokratie und Demokratie unterscheiden müssen. Das Problem der Sicherheit der Bürger muss bekanntlich jede Staatsform lösen, gleich ob sie schön oder hässlich ist.