Abtretungserklärung im Kleingedruckten

Amerikanische Ärzte wollen unzufriedene Patienten mit "geistigem Eigentum" zum Schweigen bringen

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Einem Bericht von Ars Technica zufolge versuchen amerikanische Mediziner derzeit mit einer im Patientenaufklärungsformular versteckten Klausel öffentliche Kritik an ihrer Arbeit zu unterbinden. In dem vom Rechtsdienstleister Medical Justice entworfenen Textbaustein sollen sich Kranke vertraglich verpflichten, das "geistige Eigentum" an allen "geschriebenen, gezeichneten, gemalten und/oder elektronisch abgegebenen Kommentaren" über die Behandlung an den Arzt abzutreten.

Obwohl zweifelhaft ist, ob solch ein Vorgehen vor Gericht standhalten würde, könnten Ärzte damit zumindest versuchen, kritische Patienten anwaltlich unter Druck zu setzen und Urteile über ihre Leistungen löschen zu lassen. Medical Justice behauptet zwar, die Formulierung würde nur dazu dienen, Rachefeldzüge ehemaliger Angestellter und unlauteren Wettbewerb von Konkurrenten zu verhindern, konnte bislang jedoch nicht erklären, warum die Passage Personen binden soll, die sie gar nicht unterzeichnen.

In Deutschland müssen Ärzte nicht auf Copyright-Klauseln als Kritikbremse zurückgreifen, sondern können Patienten vor das Landgericht Hamburg zitieren, das die Möglichkeiten für Verbraucheräußerungen in der Vergangenheit stark einschränkte. Aus diesem Grunde sind hierzulande auch medizinische Bewertungs- und Vergleichsportale weniger entwickelt und aussagekräftig als anderswo. Lediglich das bloße Einstellen von allgemein zugänglichen Personendaten eines Mediziners in ein Bewertungsportal ist rechtlich ungefährlich, obwohl auch hiergegen schon ein deutscher Arzt klagte.