GEMA ./. YouTube: Dieser Klagegegner ist in deinem Land nicht verfügbar. Das tut uns leid

UPDATE: Falschmeldung zum Auftakt der Klage gegen Youtube

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

UPDATE: Wie viele andere Medien hat auch TELEPOLIS eine gestrige u.a. vom Handelsblatt verbreitete Meldung aufgegriffen und kommentiert, die jedoch so nicht den Tatsachen entspricht. So hatte das Handelsblatt geschrieben: Die Verwertungsgesellschaft hat vergeblich versucht in Deutschland gegen Youtube zu klagen - die Klage lässt sich nicht zustellen. Nun muss die Gema den internationalen Rechtsweg gehen. Tatsächlich jedoch hat die aktuell gegen YouTube befasste Anwaltskanzlei* der GEMA die Klageschrift von Anfang an zutreffend an YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA, adressiert. Zur umständlichen Zustellung in den USA, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen dürfte, gab es selbstverständlich keine Alternative. Wie die GEMA inzwischen bekannt gab, hatte die GEMA-Sprecherin zur DPA gesagt: "Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann." Der Autor und die Redaktion bedauern den Transport der vom Handelsblatt ausgesetzten Ente und den hierauf basierenden Vorwurf eines Anwaltsfehlers außerordentlich.

Die Falschmeldung trifft die mäßig beliebte Wahrnehmungsgesellschaft zu einem Zeitpunkt der Schwäche. So ist man bei der GEMA derzeit wenig erbaut über eine Satire des Magazins STERN, der über "Neues aus dem Sperrbezirk" berichtete. Die GEMA sang dem STERN ihr Klagelied hierüber in Form eines offenen Briefs. Die Musikurheber seien es leid, dass sie durch derartige Meinungsmache als Feindbild aufgebaut würden. Die Tätigkeit als Urheber, die Musik doch erst ermögliche, bilde ihre materielle Lebensgrundlage. Sie wollten keinen Rolls-Royce in der Garage, sondern eine erfolgsabhängige Vergütung für die Nutzung ihrer Musikwerke. Die Musiker werfen dem STERN vor, das Geschäft von Google zu betreiben. Der STERN betreibe eine ehrverletzende Form der Lobbyarbeit für einen Großkonzern, was kein nonchalantes Augenzwinkern, sondern eine nicht hinnehmbare Attacke sei. In Fragen ihrer "Ehre" versteht die GEMA bekanntlich keinen Spaß.

*Richtigstellung: die ursprünglich verlinkte Anwaltskanzlei vertritt die GEMA in diesem Fall nicht.