1.850 Prozent Tariferhöhung

Die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften kassieren ab dem 1. Juli deutlich mehr Geld für USB-Sticks und Speicherkarten

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Obwohl die deutschen Verwertungsgesellschaften seit dem Ende der 1990er Jahre intensiv Lobbyarbeit für Urheberrechtsverschärfungen machen, mit denen private Kopien unterbunden werden sollen, beziehen sie immer höhere Abgaben aus dem Verkauf von neuen technischen Geräten und Speichermedien. Nicht nur, weil mehr davon abgesetzt werden, sondern auch durch höhere Tarife. Nun gaben die VG Wort und die VG Bild-Kunst zusammen mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), hinter der personell und organisatorisch vor allem die Musikverwertungsgesellschaft GEMA steckt, ohne weitere Begründung bekannt, ihre Tarife für USB-Sticks und Speicherkarten ab dem 1. Juli um bis zu 1.850 Prozent nach oben zu schrauben.

Im einzelnen erhöht sich die Abgabe für Sticks und Karten mit einer Kapazität von bis zu vier Gigabyte von 8 bis 10 auf 91 Cent, für Sticks mit einer Kapazität über vier Gigabyte auf einen Euro und 56 Cent und für Speicherkarten mit mehr als 4 Gigabyte sogar auf einen Euro und 95 Cent. Andere Produkte, für die Verbraucher indirekt Abgaben an die GEMA zahlen, sind beispielsweise CD- oder DVD-Rohlinge, Festplatten, Computer, Handys, TV-Rekorder, Set-Top-Boxen und Anrufbeantworter. Diese Abgaben werden von den Herstellern und Importeuren an die Kunden weitergegeben, sind aber im Einzelhandelspreis (anders als die Mehrwertsteuer) nicht gesondert ausgewiesen. Von der Abgabe betroffen sind auch solche Geräte und Speichermedien, die gar nicht für Musikdateien, sondern beispielsweise für berufliche Backups genutzt werden.

Die GEMA, die den Löwenanteil dieser Abgabe einsteckt, verteilt dieses Geld weitgehend nach den Verkaufscharts und den Playlisten großer Radiosender, weshalb es zu großen Teilen an konzerneigene Verlage und Mainstreammusiker fließt. Weil dieses System vor allem den oberen Fünf Prozent der GEMA-Mitglieder nutzt, während andere häufig zuzahlen müssen, gerät es in letzter Zeit immer stärker in die Kritik. Mittlerweile gibt es Musiker, die fordern, dass die GEMA keine YouTube-Videos sperren, sondern ihre Einnahmen lieber objektiv nach der dort für alle sichtbaren Zahl der Aufrufe von Musikstücken verteilen sollte. Andere schlagen vor, die Leermedien- und Geräteabgaben statt an die GEMA an die Künstlersozialkasse fließen zu lassen, die den Arbeitgeberanteil der Kranken- und Rentenversicherung von Kulturschaffenden zahlt.