Eine Krähe hackt der anderen ein Auge aus

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten streitet mit Fotoagenturen

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Fotoagenturen gehörten in den letzten Jahren zu den ersten, die Verschärfungen von Immaterialgüterverbotsrechten bejubelten. Nun zeigt ihnen die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) welche negativen Auswirkungen so etwas haben kann.

Den plötzlich sehen sich Agenturen, die Fotos des Schlosses Sanssouci und anderen von der Stiftung verwalteten Baudenkmälern vermarkten, von deren Juristen bedroht. So kommt es, dass die Agenturen plötzlich genau jene Presse- und Kunstfreiheit entdecken, die sie bei der Geltendmachung eigener finanzieller Interessen stets geringer gewichtet haben möchten, als den Schutz von Monopolrechten.

Träger der SPSG sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund. Die drei üben seit geraumer Zeit finanziellen Druck auf die Stiftung aus, den diese in Form einer Unterlassungserklärung weitergab, in der sich die Fotoagentur Ostkreuz unter Androhung eines Zwangsgelds von 250.000 Euro dazu verpflichten sollte, Schlösserbilder der Agentur nicht mehr zu verbreiten. Eine Form der Ausübung von Druck, deren Bekanntschaft auch viele tausend deutsche Internetnutzer in den letzten Jahren machten – unter anderem durch häufig fragwürdige Ansprüche von Bildrechteinhabern.

Weil die Agentur die Unterlassungserklärung nicht unterschrieb, klagte die Stiftung. In ihren Ansprüchen beruft sie sich darauf, dass es sich bei den fraglichen Bildern, die unter anderem für Kalender verwendet werden, um eine gewerbliche Nutzung handelt, an der sie finanziell Anteil haben will. Dabei stützt sie sich auf das 1974 gefällte Schloss Tegel-Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach gewerbliche Fotografen eine Erlaubnis des Grundeigentümers einholen müssen.

Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob die Presse- und Kunstfreiheit schwerer wiegt als die Ansprüche der Stiftung. Eine Entscheidung, die – je nach dem wie grundsätzlich sie ausfällt – auch Auswirkungen darauf haben könnte, was Fotoagenturen von Bloggern oder Privatpersonen einfordern können und was nicht.