Sind Fotos von Kriegsverletzungen die Nachfolger von "grobem Unfug"?

Das Amtsgericht München muss darüber entscheiden, ob Bilder von weggeschossenen Körperteilen einen Bußgeldbescheid rechtfertigen

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Zensur trifft in Deutschland meistens neue Medien. Fotos, die es bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts gibt, sind heutzutage ähnlich selten davon betroffen wie Texte. Der Künstler Wolfram Kastner hat es letztes Jahr trotzdem geschafft, mit einer Kombination aus Beidem so zu provozieren, dass Anwohner eines Ausstellungsraums an der Münchener Therese-Studer-Straße sich an das Kreisverwaltungsreferat wandten, das dem fünfundsechzigjährigen Schüler von Franz Nagel und Robert Jacobsen einen Bußgeld über 273 Euro schickte. Wegen "Belästigung der Allgemeinheit". Ein Tatbestand, der im § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) verankert ist und der früher "Grober Unfug" hieß.

Die Bilder, über die sich die Anwohner so erregten, waren Teile der Ausstellung "teilen statt kriegen" und zeigen unter anderem Fotos von weggeschossenen Unterkiefern und amputierten Armen. Darunter liest man, dass Kriege der Rüstungswirtschaft "Milliardenprofite" bescheren. Obwohl einiges an den von Kastner nicht selbst aufgenommenen Fotos darauf hinweist, dass auch ein Vorgehen mit der Abmahnkeule zum Zensurerfolg führen könnte, brachten die Anwohner keine urheberrechtlichen Argumente vor, sondern mokierten, dass durch das Fenster des Ausstellungsraums auch Kinder einen Blick auf die Bilder werfen könnten. Allerdings waren sie (anders als die herbeigeholte Polizei) nicht mit höher gehängten Bildern zufrieden, sondern wollten die Schaufenster komplett verhüllen lassen.

Kastner brach nach einem Streit mit dem veranstaltenden "Kulturteam" seine Ausstellung ab, akzeptierte aber den Bußgeldbescheid des Kreisverwaltungsreferats nicht, sondern klagte dagegen vor dem Münchener Amtsgericht. Das hörte am Donnerstag Beteiligte und Zeugen – und zog dabei ein Publikum an, das sonst offenbar eher in der "Kulturszene" zuhause ist und dem der Amtsrichter Jürgen Hanselmann erst beibringen musste, dass man während einer Verhandlung nicht dazwischenruft und schwätzt. Eine Entscheidung wird für den 13. Juni erwartet.

Der Kriegsbilderfall ist nicht der erste, mit dem der Absolvent der Münchener Kunstakademie, der dem wissenschaftlichen Beirat der Giordano Bruno Stiftung angehört, viel öffentliches Aufsehen erregt. 1996 nahm er an der Klagenfurter Zensurausstellung "An der Grenze des Erlaubten" teil und 2006 verkleidete er sich in Anspielung an das Konkordat zwischen Nazideutschland und dem Vatikan als Papst und marschierte zusammen mit seinem als Adolf Hitler kostümierten Kollegen Georg Leidig so lange durch München, bis der Staatsschutz dem Treiben ein Ende bereitete. Einen darauf folgenden Bußgeldprozess gewann Kastner. Wegen seiner Performances "Stein des Anstoßes" und "Wir erinnern" hatte man 1988 und 1993 sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Seine im Justizgebäude aufgeführte Aktion "Nur der Wachmann schaut zu", führte dagegen dazu, dass dort seitdem eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Todesurteile gegen die Gruppe "Weiße Rose" hängt.