Viele, viele Millionen Bestandsdaten

Ministerpräsidentin Dreyer kannte Bestandsdatenauskunft nicht

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Die Regierungschefin von Rheinland-Pfalz, Marie-Luise „Malu“ Dreyer, fiel am Freitag ausgerechnet auf einer Tagung zum Thema "Digitale Lebenswelten" mit einer erstaunlichen Unkenntnis über aktuelle Gesetzesvorhaben auf. So wurde Dreyer von einem Teilnehmer befragt, wie sie im Bundesrat über die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft abstimmen werde. Dreyer, die gerade über "Transparenzgesetzgebung in Rheinland-Pfalz" referiert hatte, versuchte den Begriff "Bestandsdatenauskunft" zu deuten und geriet ins Schwimmen. Dabei wurde offensichtlich, dass ihr die vom Bundestag beschlossenen Gesetze, welche kommenden Donnerstag im Bundesrat behandelt und zum Ende des Monats abgesegnet werden sollen, gänzlich unbekannt waren.

Diese Unkenntnis mag für eine Profipolitikerin einigermaßen peinlich sein, zumal für eine ehemalige Staatsanwältin, der eigentlich eine Sensibilität für die Ausweitung der Befugnisse von Ermittlungsbehörden zugebilligt werden sollte. Doch mit ihrem Informationsdefizit befindet sie sich in guter Gesellschaft - in der Tagespresse ist das Thema noch immer nicht so recht angekommen. Große, angeblich politische Magazine leisten sich den Luxus, die Überwachungspläne entweder ganz auszulassen oder zu verharmlosen. Nur wenige Medien bieten eine brauchbare Darstellung der Problematik, obwohl den etablierten Journalisten sehr wohl bekannt ist, dass ähnliche Instrumente von den Behörden permanent missbraucht werden.

Falls sich Ministerpräsidentin Dreyer oder andere Mitglieder des Bundesrats unter den TELEPOLIS-LeserInnen befinden sollten, weisen wir sie gerne auf ein paar Handreichungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung sowie die Meinung von Rechtsexperten hin. Die Leute, die schon die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall brachten, bereiten bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Schnüffelgesetze vor. Juristin Dreyer riskiert, ein verfassungswidriges Gesetz zu unterschreiben. Um das beurteilen zu können, müsste man allerdings wissen, worüber man spricht.