Hamburger Landrecht in Hannover

Niedersächsische Medien sollen sich öffentlich zu Neusprech und Gleichschaltung verpflichten

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Die niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan (CDU), hat die Presse mit eigenartigen Vorstellungen von Öffentlichkeitsarbeit vor den Kopf gestoßen. So hatte Özkan eine „Mediencharta Integration“ entwerfen lassen, der sich Medienvertreter bei einem Festakt am 16. August in Hannover unterwerfen sollten. Die angefragten Hofberichterstatter sollten sich verpflichten, über "Sachverhalte und Herausforderungen der Integration zu berichten, eine kultursensible Sprache anzuwenden, die interkulturelle Öffnung zu fördern, die interkulturelle Kompetenz zu verstärken und Projekte hierfür zu initiieren." Mag auch das Anliegen, eine positive Einstellung zur Integration zu fördern, legitim erscheinen, so dürfte die Einladung zum Verzicht auf Pressefreiheit und zur Verpflichtung auf Neusprech wohl kaum auf Gegenliebe stoßen.

Wie die Politikerin die Medien zur Selbstkastration von Pressefreiheit bewegen will, ist unklar. Normalerweise schwören Politiker Medienvertreter informell auf ihre Linie ein, in dem sie häufig mit Journalisten Essen gehen, um sie an den Tropf interner Informationen zu hängen und zu klüngeln. Auch das Bundespresseamt bemüht sich diskret um Lancierung politischer PR. Stiftungen großer Verlagshäuser bitten Politiker bisweilen zu Tagungen. Die legendäre Bilderberg-Konferenz lädt ebenfalls einflussreiche Medienvertreter zum gemeinsamen Schweigen gegenüber der Öffentlichkeit ein.

Der Plan Özkans jedoch, die Presse durch vertragliche Selbstverpflichtung an die Kette zu nehmen, ist neu und dürfte mit der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne der Medien kaum in Enklang zu bringen sein. So ist nicht umsonst etwa der Deutsche Presserat, der sich mit journalistischen Missständen vorwiegend der Printmedien befasst, keine staatliche Institution, sondern ein privates, autodisziplinäres Gremium, dem praktisch alle namhaften Verlagshäuser angehören. Auch Rundfunk und Fernsehen werden durch jedenfalls formell nichtstaatliche Institutionen wie Medienanstalten und Rundfunkräte beaufsichtigt. Pläne der Adenauer-Ära, eine Art „Propagandaministerium“ zu installieren, scheiterten am liberal geprägten Geist des Grundgesetzes.

Die Grenzen der Pressefreiheit werden hierzulande nicht unmittelbar vom Staat gezogen, sondern von den Gerichten, wenn Rechte Betroffener verletzt werden. Vielleicht ist es nur Zufall, dass Ministerin Özkan ihre Zulassung am als Rechtsanwältin am Landgericht Hamburg erhalten hat hat, das für seine häufig die Pressefreiheit beschneidenden Urteile bekannt ist. Inzwischen rudert Özkan zurück und relativiert die Charta als eine erste mögliche Diskussionsgrundlage. Die Opposition und Journalisten allerdings sprechen von einer versuchten „Zensur“.