GEMA will Anteil an Hilfsgeldern für Flutopfer

Die Verwertungsgesellschaft zeigt sich gegenüber Telepolis der Auffassung, dass man dafür nicht sie, sondern den untätigen Gesetzgeber kritisieren solle

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Derzeit bemühen sich Menschen überall in Deutschland um Hilfe für die Flutopfer – beim Heise Verlag wurden zum Beispiel Schuhe gesammelt und im nordrhein-westfälischen Gladbeck veranstaltete der Sportmanager Michael Zurhausen in der Kleingartenanlage am Nattbach ein Benefizkonzert mit den Sputniks, zu dem ungefähr 500 Zuschauer erschienen und dessen Einnahmen eigentlich zu hundert Prozent einem Kleingartenverein in Sachsen-Anhalt und einem ebenfalls überschwemmten Tierheim in Sachsen zukommen sollten.

Beim Abrechnen stellte sich jedoch heraus, dass die Musikverwertungsgesellschaft GEMA von den etwa 2000 Euro Einnahmen ungefähr 80 für sich haben will. Auch nach dem Hinweis, dass es hier um eine Benefizveranstaltung für Flutopfer geht, ist die Organisation lediglich zu einem Rabatt in Höhe von etwa 20 Euro, aber nicht zu einem vollständigen Verzicht auf den von ihr beanspruchten Anteil bereit – für Zurhausen ein "unverständliches" Verhalten.

Bei der GEMA heißt es dazu auf Anfrage von Telepolis, man sei den Veranstaltern mit dem fünfundzwanzigprozentigen Rabatt so weit entgegen gekommen, wie es gesetzlich möglich war. Für Zugeständnisse darüber hinaus seien der Verwertungsgesellschaft "die Hände gebunden", weshalb sich Kritik daran nicht an sie, sondern an den Gesetzgeber richten müsse. Diese Auskunft ist insofern etwas irreführend, als die Regeln, an die die GEMA gebunden ist, von den Gremien der Verwertungsgesellschaft weitgehend selbst aufgestellt werden. Bundesregierung und Bundestag könnten diesen seit Jahrzehnten kritisierten Regeln engere Schranken setzen, sehen in ihren Reaktionen auf regelmäßige Massenpetitionen bislang jedoch noch keinen Handlungsbedarf.

Darüber hinaus verweist die Verwertungsgesellschaft darauf, dass es nicht nur sehr reiche, sondern auch darbende Musikurheber gebe. Was ungesagt bleibt, ist, dass die ungleichen Einkommen ebenfalls zu einem großen Teil durch die GEMA-Regeln verursacht werden, die die bestverdienenden fünf Prozent der Wahrnehmungsberechtigten sowohl bei den Mitwirkungsrechten als auch bei der Aufteilung der Einnahmen klar bevorzugen.