Kein Verfahren gegen Guttenberg?

Nach Informationen der Leipziger Zeitung hat der ehemalige Verteidigungsminister keine strafrechtliche Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung zu befürchten

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Im März hatte die Staatsanwaltschaft Hof ein Ermittlungverfahren gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Guttenberg eingeleitet. Laut Oberstaatsanwalt Reiner Leib werde geprüft, ob Guttenbergs Dissertation ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung zur Folge hat. Die Ermittlungen könnten sich allerdings über mehrere Monate hinziehen, erklärte Leib damals.

Jetzt hat die Leipziger Volkszeitung vom Oberstaatsanwalt erfahren, dass die Ermittlungen "im Wesentlichen abgeschlossen" sind. Mit dem Verfahren vertraute Quellen, die nicht genannt werden, haben der Zeitung darüberhinaus mitgeteilt, dass Guttenberg "nicht strafrechtlich belangt" werde - "obgleich ein Verstoß gegen das Urheberrecht in dessen Doktorarbeit festgestellt wurde".

Wie ein anderer Fall zeigt, fordern Staatsanwaltschaften bei Plagiaten in der Doktorarbeit durchaus Geldstrafen. Dies bestätigt auch der Fall eines Beamten in Baden-Württemberg, bei dem die Staatsanwaltschaft Tübingen eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gegen den Plagiator erwirkte. Der Arbeitgeber leitete "die erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen" ein. Sollte die Information der Leipziger Zeitung stimmen, darf man gespannt sein auf die Begründung der Hofer Staatsanwaltschaft, weshalb sie von strafrechtlichen Forderungen absieht.

Will die Hofer Staatsanwaltschaft der Lücke abhelfen zwischen den Forderungen nach scharfer Verfolgung von Immaterialgüterrechten - wie sie häufig und vernehmlich aus der Union kommen - und der Praxis ihres bis dato so hoffungsvollen politischen Talentes? (siehe Der Fall Guttenberg als Gelegenheit zum Aufräumen).

Oder ist der Fall, was die Leipziger Zeitung suggeriert: Dass man Guttenberg das politische Comeback nicht durch eine Vorstrafe erschweren wollte. Guttenberg äußerte nach Quellen der Zeitung schon vor Wochen, "dass er sich mit den Behörden 'prinzipiell geeinigt' hätte".