Regensburger Gericht lehnt Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath ab

Das Landgericht fand zwar Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel im Verfahren, das zum rechtskräftigen Urteil gegen Mollath geführt hat, aber keine "bewusste Sachverhaltsverfälschung"

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Das Landgericht Regensburg sieht "keine Möglichkeit" für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath, der seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht ist (siehe Affäre Mollath). Seine Entscheidung gegen die Wiederaufnahmeanträge des Anwalts von Mollath wie der Staatsanwaltschaft begründete das Gericht mit Hinweis auf die engen Grenzen, die der Gesetzgeber für die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils zieht.

Dafür würden die vorgelegten Antragsbegründungen nicht ausreichen. Zwar erkannte das Gericht Fehler und Sorgfaltsmängel im Urteilsverfahren gegen Mollath, nicht aber eine "bewusste Sachverhaltsverfälschung". Dafür fand es "keinerlei Anhaltspunkte".

"Es wird eine Vielzahl von Verfahrensfehlern durch das entscheidende Gericht bzw. seinen Vorsitzenden behauptet. Diese Fehler, soweit sie überhaupt vorliegen, rechtfertigen nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung und hatten im Übrigen auch im Ergebnis keine Auswirkungen auf das Urteil. Aus Sicht der Kammer ist ein deutlicher Verfahrensverstoß vor allem darin zu sehen, dass die Vernehmung des Untergebrachten nach Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht unverzüglich erfolgte. Dies bedeutet aber keinen die Annahme einer Rechtsbeugung rechtfertigenden elementaren Rechtsverstoß. Die Annahme eines bewussten Regelverstoßes liegt nicht nahe."

Das Gericht beschäftigte sich mit dem umstrittenen Attest, den Zeugenaussagen von E. Braun, mit der Kritik am Gutachten Klaus Leipzigers sowie anderen Vorwürfen von Verfahrensfehlern. In allen Punkten wurde gegen die Wiederaufnahmeanträge entschieden.

Kritiker reagierten mit heftigen Vorwürfen auf das Urteil.

Mollaths Anwalt kündigte Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg an, wie auch die bayerische Justizministerin Merk.