"Burka-Verbot" in Belgien scheitert an Neuwahlen

Da das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen wurde, gilt kein Verbot der Verschleierung in Belgien

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Am Dienstag hatte das französische Parlament das stark umstrittene "Burka-Verbot" beschlossen. In vielen Berichten wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass Belgien als erstes europäisches Land schon zuvor ein entsprechendes Gesetz beschlossen habe, dass das Tragen jedes Kleidungsstücks verbietet, "welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt". Doch ist, wie man heute weiß, dieses Gesetz hinfällig, weil das Gesetzgebungsverfahren vor den vorgezogenen Neuwahlen am 13. Juni nicht abgeschlossen werden konnte. Das erklärten die Sprecher im Abgeordnetenhaus und im Senat übereinstimmend. Es müsste also im Parlament ganz neu behandelt werden. Ob die Befürworter das umstrittene Verbot der Verschleierung erneut als Gesetz einbringen, ist zunächst unklar.

Da das Gesetz im Abgeordnetenhaus fast einstimmig angenommen worden war, stellt die neue Zusammensetzung des Parlaments aber kaum ein Hindernis für eine erneute Verabschiedung dar. Fraglich ist eher, ob angesichts der unsicheren Zeiten in Belgien das neue Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Bei der Abstimmung am 30. April gab es nur zwei Enthaltungen.

Gegenüber dem französischen Gesetz sah das belgische deutlich mildere Strafen vor. Bei einer Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit drohte eine Geldbuße von 15 bis 25 Euro oder eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Tagen. Allerdings wurde den Gemeinden freigestellt, das Bußgeld auf bis auf 250 Euro zu erhöhen. In Frankreich drohen droht dagegen eine allgemeine Geldstrafe von 150 Euro und es kann zudem eine Teilnahme an "staatsbürgerlichem Unterricht" angeordnet werden. Zwingen Männer ihre Frauen zum Tragen einer Burka, kann sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Bei Minderjährigen kann die Strafe sogar noch verdoppelt werden. Auch in Frankreich wird in dem Gesetz weder die Burka noch der Niqab direkt benannt, weshalb es als allgemeines Vermummungsverbot, zum Beispiel auf Demonstrationen, betrachtet werden kann.