Energiewende: Altmaier sät Verunsicherung

Glaubt der Bundesumweltminister tatsächlich, dass er den Vertrauensschutz aushöhlen und die Energiewende ausbremsen kann?

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Die Vorschläge des Bundesumweltministers Peter Altmaier zur Begrenzung der sogenannten EEG-Umlage stoßen erwartungsgemäß auf ein geteiltes Echo. Die Umlage wird vor allem von privaten und gewerblichen Stromkunden gezahlt, während viele industrielle Großverbraucher weitgehend von ihr befreit sind. Sie dient dazu, den Übertragungsnetzbetreibern die Differenz zwischen den Vergütungen für den Ökostrom, die diese an die Anlagenbetreiber nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zahlen müssen, und dem Preis auszugleichen, den sie beim Weiterverkauf des Stroms an der Börse erzielen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen spricht von einem "klaren politischen Signal zur Begrenzung der Stromkosten", der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die richtige Richtung eingeschlagen, während der Deutsche Gewerkschaftsbund davor warnt, dass Altmaiers Vorschläge "die nötige Investitionssicherheit in den Branchen der Erneuerbaren Energien" untergraben werde. Altmaiers "Schnellschüsse" würden Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden. DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel forderte Altmaier auf, sich endlich wie versprochen "mit allen relevanten Akteuren" an einen Tisch zu setzen. Hexel weiter: "Die Gewerkschaften fordern einen geordneten Diskussionsprozess unter Einbeziehung aller Fakten und Akteure. Mit Stückwerk kommen wir in der Energiewende nicht mehr weiter."

Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) spricht von "Verunsicherung" der Branche und "Herumdoktern". Und selbst beim BDEW merkt man an, dass der von Altmaier geforderte sogenannte Solidaritätsbeitrag von Altanlagenbetreibern als "Eingriff in den Bestandsschutz" gesehen werden kann. Das wäre allerdings in der Tat ein schwerer Schlag gegen das EEG, denn letztlich liefe eine solche Abgabe darauf hinaus, dass die gesetzlich garantierte Vergütung nachträglich gekürzt wird.

Es ist durchaus denkbar, dass eine derartige Abgabe gerichtlich kassiert würde, weil sie den Vertrauensschutz verletzen würde. Davon abgesehen ist es angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat fraglich, ob Altmaier die von ihm angestrebten Gesetzesänderungen tatsächlich noch vor der Bundestagswahl durchsetzen kann. Alles deutet eher darauf hin, dass möglichst viel Verunsicherung geschaffen und schließlich der Boden für Maßnahmen bereitet werden soll, mit denen der Umbau der Stromversorgung ausgebremst werden kann.

Ginge es Altmaier tatsächlich um die Begrenzung des Anstiegs der Strompreise, dann müsste er zunächst darauf verweisen, dass die nicht vorrangig eine Folge eine Folge der EEG-Umlage sind. Seit dem Jahre 2000 sind die Strompreise um über 14 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Die EEG-Umlage stieg in dieser Zeit von 0,2 auf 5,277 Cent. Ihr Anteil am Anstieg lag also nur bei rund 36 Prozent.

Und auch diese 5,277 Cent pro Kilowattstunde sind nicht unbedingt ein Ergebnis der realen Kosten, sondern auch der sinkenden Börsenpreise, die wir wiederum dem Erfolg der Erneuerbaren verdanken. Aber während die Versorgungsunternehmen, die sich an den Börsen eindecken und den Strom an die privaten und gewerblichen Endabnehmer verkaufen, diese Preissenkung bisher nicht weitergegeben haben, müssen die Privathaushalte auch noch eine erhöhte Umlage zahlen. Die wird nämlich umso mehr steigen, je niedriger de Börsenpreis liegt, weil sich damit die Spanne zu den Vergütungen erhöht.