Sicherheit als Ermessensfrage

AKW Grafenrheinfeld - Riss an Kühlleitung

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

E.on, der Stromkonzern fürs Grobe? E.on soll nicht nur von Vattenfall die Pannenmeiler Brunsbüttel und Krümmel übernehmen ( Telepolis berichtete), sondern hat auch Schäden an seinem eigenen Kernkraftwerk Grafenrheinfeld. Laut einem Bericht des Tagesspiegel waren dem Betreiber schon seit 2001 "Unregelmäßigkeiten" am Hauptkühlkreislauf bekannt. Diese seien aber laut E.on so klein gewesen, dass sie nicht gemeldet wurden.

Auch jetzt verzichtete der Betreiber zunächst wieder auf eine Meldung, als bei einer Revision Risse in einem Thermoschutzrohr, einer Leitung, die den Hauptkühlkreislauf mit dem Druckbehälter des Reaktors verbindet, festgestellt wurden. Nach Bekanntwerden des Schadens habe das BMU zwar die Abschaltung des Atomkraftwerks gefordert. E.on und die letztlich zuständige bayerische Reaktoraufsicht waren jedoch der Meinung, dass von dem Riss keine Gefahr ausgehe, und so ließ das BMU sie gewähren. E.on hat jetzt immerhin angekündigt, den Schaden bei der nächsten Revision im März 2011 zu reparieren.

Die Opposition setzte den Fall auf die Tagesordnung des Umweltauschusses im Bundestag, wo ein Vertreter des bayerischen Umweltministeriums eine Erklärung zum Rohrriss im Primärkreislauf des Atomkraftwerks gab. Er sagte, der TÜV und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hätten, nachdem der Schaden im letzten Sommer entdeckt worden waren, keine Bedenken gegen einen Weiterbetrieb der Anlage gehabt.

Die RSK hat ihre Meinung aber mittlerweile, so scheint es, geändert. Denn es gab einen ähnlichen Fall auch schon im schweizerischen Atomkraftwerk Gösgen, wo sich ein Riss im Betrieb vergrößerte. Die Reaktor-Sicherheitskommission befürchtet jetzt, es könnten auch "in weiteren deutschen Anlagen gleichartige Befunden vorliegen, die bisher nicht festgestellt worden sind, weil der Verrundungsbereich nicht wiederkehrend geprüft wurde".