Tod durch Marihuana

SUV-Fahrer von 500 Kilo Cannabis erschlagen

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Der Österreichische Hanfverband (ÖHV) und andere Verfechter einer Legalisierung von Marihuana machen in politischen Diskussionen immer wieder geltend, dass es in mehreren Jahrtausenden des Einsatzes von Hanf als Medikament noch keinen einzigen Todesfall gegeben habe. Die britische Daily Mail wartet nun mit einer Relativierung dieser These auf: Sie berichtet von einem Unfall in Brasilien, bei dem ein Betäubungsmittelspediteur von 500 Kilogramm Cannabis erschlagen wurde.

Anlass für die Kette von Ereignissen, die zu dem Unfall führten, war eine Routinekontrolle der Autobahnpolizei im Bezirk Bataguassu, der im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso do Sul liegt. An diesem Kontrollposten auf dem Weg in die Metropole São Paulo hielt der Fahrer des Marihuanatransports nicht an, was mutmaßlich an seiner Ladung lag: Wäre er lebend erwischt worden, hätten ihm beim Transport der halben Tonne Cannabis, die im hinteren Bereich seines Hyundai Tucson lagerte, zwischen fünf und 15 Jahren Haft gedroht.

Weil er nicht anhielt, verfolgte ihn die Polizei. Als er nach etwa fünf Kilometern die Kontrolle über sein SUV verlor und gegen einen Baum krachte, flog die zu etwa ziegelsteingroßen Paketen gebundene und nicht annähernd ausreichend befestigte Ladung durch den plötzlichen Aufprall nach vorne und drückte seinen Körper und seinen Kopf mit großer Wucht gegen das Lenkrad. Dadurch erlitt er Verletzungen, an denen er nach Angaben der Polizei sofort verstarb. Die Identität des Fahrers, der ohne Papiere unterwegs war, konnte bislang noch nicht geklärt werden. Seinen schrottreifen Wagen mitsamt der weitgehend unbeschädigten Ladung beschlagnahmten die Behörden.

In Deutschland verlangt § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unabhängig von der Legalität einer Ladung, dass diese "so zu verstauen und zu sichern [ist], dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen" kann. Für die konkrete Durchführung solch einer Sicherung ist unter anderem die VDI-Richtlinie 2700 zu beachten, in der sich Informationen über Zurrkräfte und Lastverteilungspläne sowie eine Gebrauchsanleitung von Zurrmitteln finden.