Agrosprit und Biomasse

Wohlfühllabel und Lobbyvorrechte machen Natur- und Klimaschutz wirkungslos

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Kritik an den neuen EU-Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe. Sie sollen zwar durch bessere Nachweisregeln die direkte Entwaldung für den Anbau von Biokraftstoffen verhindern, sie fördern aber indirekt die Rodung für die Nahrungsmittelproduktion, die mit der voraussichtlich nun wachsenden Nachfrage nach Biosprit dann eben auf neue Flächen ausweichen wird. Denn das EU-"Unbedenklichkeitssiegel" wird die Nachfrage nach Flächen für den Energiepflanzenanbau erhöhen, weil es ihm bei Einhaltung der nominellen Anforderungen ein Unbedenklichkeitszeugnis ausstellt.

Die niederländische Umweltagentur Planbureau voor de Leefomgeving PBL geht davon aus, das als Folge die Nahrungsmittelproduktion vermehrt auf neu gerodete bisherige Waldflächen ausweicht. Was den Ausstoß von Treibhausgasemissionen erhöhen und den Einsatz von Biosprit als Klimaschutzmaßnahme letztlich sinnlos machen würde. Eine Lösung ist nicht zu erwarten, wenn die Biokraftstoffziele der EU bestehen bleiben. Sie hat ihren Mitgliedern zum Ziel gesetzt, dass 2020 10 Prozent des Treibstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen sollen. Solange die Elektromobilität nicht in die Gänge kommt und von einer Verringerung des Verkehrs nicht die Rede sein kann geht das derzeit nur über die Förderung der Agrarlobby und Biosprit vom Acker.

Mehr Hunger auf der Welt dürfte eine weitere Folge sein. Die UN-Welternährungsorganisation FAO warnt vor nun wieder deutlich steigenden Preise für Nahrungsmittel, eine Mrd. Menschen seien dadurch von Hunger und Mangelernährung bedroht. Zwar seien die Preise nach der ersten " Tortillakrise" 2007/2008 zunächst gefallen, jetzt aber bereits wieder auf dem Weg zu neuen Preishöchstständen. Die FAO-Prognose rechnet bis 2020, wenn die EU-Biospritquote erreicht sein soll, mit Preisen von +40 Prozent bei Weizen und +45 Prozent bei Pflanzenölen.

Auch bei uns ist nach Ansicht des Publizisten Josef Reichholf der Naturschutzansatz in erster Linie lobbygeprägt und weltfremd und verfehle seine eigentlichen Schutzziele indem er im Großen Interessengruppen, wie der Agroindustrie alle Freiheiten lasse und sich vornehmlich im Klein-Klein der Bürgerbeschränkungen ergehe. So verbiete der Artenschutz zwar, dass man im Naturschutzgebiet Blumen pflückt, erlaube aber gleichzeitig, dass auf einer Wiese seltene Orchideen weggemäht und auch der letzte Feldrain noch unterpflügt wird.