Filesharing: Das Warten hat sich gelohnt

Amtsgericht München senkt die Streitwerte

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Das Amtsgericht München ist bei Filesharern insbesondere wegen einer in der bayrischen Landeshauptstadt ansässigen Rechtsanwaltskanzlei bekannt, die unermüdlich die rechtswidrige Entrechtung entrechteter Rechteinhaber rächt. Häufig gaben gut beratene Abgemahnte lediglich eine "modifizierte Unterlassungserklärung" ab und ließen es auf eine Klage ankommen. Für Massenabmahner ergab sich somit das Lotteriespiel, bei welchen der Abgemahnten denn tatsächlich ein nachweisbarer Rechtsverstoß vorlag und ob Kostenansprüche denn auch einbringlich seien. Angesichts der Rechtsunsicherheit wegen der unklaren obergerichtlichen Rechtsprechung blieben die Fälle dann häufig erst einmal liegen, manche gerieten inzwischen in die Verjährung.

In der ersten Jahreshälfte berichteten Anwälte allerdings von einer Klagewelle aus München, von der sich wiederum etliche Abgemahnte einschüchtern ließen und vorgerichtlich klein bei gaben und Geld überwiesen. Die geltend gemachten Ansprüche summieren sich praktisch immer aus den Anwaltskosten für die Abmahnungen sowie Schadensersatzforderungen für die angemaßte Lizenz. Die Vorstellungen der Film- und Musik-Industrie zu den Schadensersatzforderungen wollten jedoch etliche Gerichte nicht so recht folgen, sondern dampften diese auf ein Maß ein, das entsprechende Prozesse insoweit eher unwirtschaftlich machte. Jedoch sprang für die abmahnenden Anwälte immerhin eine erkleckliche Vergütung heraus, wenn die Gerichte den regelmäßig hoch angesetzten Streitwerten folgten. Bei Streitwerten von über 10.000,- € verlangte man von den Abmahnopfern für die ungebetene Rechtsberatung "Spenden" um die 800,- €. Die Bundesregierung hat noch rechtzeitig vor dem beginnenden Wahlkampf eine Gebührendeckelung beschlossen.

Das Amtsgericht Hamburg hatte das Anti-Abmahngesetz gar nicht erwarten können und schon Ende Juli wissen lassen, dass es auch auf Basis geltenden Rechts - also auch bei Altfällen - den Anwälten für ihre Abmahnmühen nur Forderungen von 150,- € zubilligen möchte, soweit diese private Ersttäter betrafen (Amtsgericht Hamburg Az. 31a C 109/13). Der Hinweisbeschluss aus Hamburg sprach sich bis zum Amtsgericht München herum, wo man die gute Idee anlässlich einer Abmahnung im Bereich der Erwachsenenunterhaltung kopierte. So berichtet ein Mainzer Anwalt von einem aktuellen Hinweisbeschluss, der sich auf die hanseatische Haltung zum Streitwert bezieht. Die Einsicht kommt spät, belohnt aber diejenigen, die Nervenstärke bewiesen.