"Widerspruch zu ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der Kirche"

In Köln wiesen zwei katholische Kliniken ein Vergewaltigungsopfer ab

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Bei der katholischen Kirche ist nicht jeder überall und jederzeit willkommen: Früher bekamen das unter anderem uneheliche Kinder und die Angehörigen von Selbstmördern zu spüren; heute trifft es zum Beispiel vergewaltigte Frauen. Diese Erfahrung musste dem Kölner Stadtanzeiger zufolge ein 25-jähriges Opfer von K.O.-Tropfen machen, das nach einer Party im Dezember mit einer Erinnerungslücke auf einer Parkbank in Kalk aufwachte. Die Notärztin, die sie darauf hin aufsuchte, wollte sie zur Sicherung von Spuren einer möglichen Vergewaltigung an ein Krankenhaus weitervermitteln, wo entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

Mit diesem Ansinnen wurde sie jedoch bei zwei angefragten Kliniken der katholischen Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria abgewiesen. Zur Begründung führte man dort angeblich an, dass es dem Personal seit Kurzem unter Androhung einer fristlosen Kündigung dienstlich verboten sei, Vergewaltigungsopfer nach der Tat zur Beweissicherung gynäkologisch zu untersuchen, weil damit eine Beratung über eine eventuell daraus drohende Schwangerschaft und eine Verordnung der von der katholischen Kirche abgelehnten "Pille danach" einhergehe. Die Angst vor Konsequenzen durch den Träger soll in beiden Kliniken so stark gewesen sein, dass sich die zuständigen Mitarbeiter auch durch den Hinweis der Notärztin, sie habe die "Pille danach" bereits selbst verschrieben, nicht von ihrer Verweigerungshaltung abbringen ließen. Erst eine dritte angefragte Klinik erklärte sich schließlich bereit, die Beweissicherung durchzuführen.

Bei der Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria spricht man von einem "Missverständnis", welches derzeit "intern geprüft" und "gemeinsam aufgearbeitet" werde. Das Klinische Ethikkomitee der Hospitalvereinigung habe Anfang November 2012 eine "Handreichung für die Ärzte erarbeitet", die diesen "Sicherheit bei ethischen Fragestellungen" bieten solle. Grundsätzlich leiste man aber eine "vollumfängliche medizinische Versorgung" und arbeite auch mit der Anonymen Spurensicherung (ASS) zusammen.

Im Erzbistum Köln bestätigte man dem Stadtanzeiger, dass man die Vergabe von postkoital wirksamen Empfängnisverhütungsmedikamenten wie Levonorgestrel und Ulipristal ablehnt, weil sie den "ethischen und moraltheologischen Grundsätzen" der Kirche widersprechen. Dies würde jedoch nicht die bloße Beweissicherung nach einer Vergewaltigung hindern. Verlange eine Frau nach ihrer Schändung jedoch die komplette Behandlung inklusive einer Schwangerschaftsvermeidung, müsse sie jedoch an eine nichtkatholische Klinik verwiesen werden.