Scherzartikel statt Autozubehör

Frau erhält Bußgeld für Parkscheibe in Pink

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Die Marke Tussi on Tour hat sich auf Produkte in der Farbe Pink spezialisiert: Darunter befinden sich nicht nur Kleidung, Schuhe und Schmuck, sondern auch Haushaltswaren, Werkzeug und "Autozubehör". In der letzten dieser Kategorien sorgt nun eine Parkscheibe für Aufregung:

Das Produkt wird für 3 Euro und 99 Cent mit der Aufschrift "Ich bremse auch vor Schaufenstern!", "Schönheit braucht (Park-)Platz", "Schuhtransporter", "… bin shoppen" und "Ich kann zwar nicht parken, aber meine Frisur sitzt" angeboten und mit dem Slogan "stilvoll parken und shoppen gehen!" als "ideale Parkscheibe für Frauen" und "Hingucker hinter der Windschutzscheibe" beworben. Sie dürfe, so der Onlineshop der Firma, "in keinem Frauenauto fehlen", weil ihre Besitzerinnen durch sie mitteilen könnten "dass Sie sogar beim Parken nicht vergessen, wer [s]ie sind".

Das Ordnungsamt der Stadt Herten hat nun gegen eine Dame aus Dorsten wegen des Gebrauchs solch einer Parkscheibe ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro verhängt. Als Grund dafür wird nicht der RTL-Humor angegeben, sondern die Farbe: Sie entspricht nämlich nicht dem Musterbild 291 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 vom 24. November 1981 und der DIN-Norm 6171.

Aus diesen Gründen hat die Tussi-on-Tour-Shop-Betreiberin nach ihren eigenen Angaben bereits im Dezember 2010 unter der Produktbeschreibung den Hinweis angebracht, dass die Parkscheibe "nicht den Vorgaben der StVO entspricht" und deshalb "von offizieller Stelle [nicht] anerkannt werden" muss. Diese Warnung wird allerdings durch die Bemerkung einschränkt, man könne "sicher davon ausgehen, dass auch ein Polizist oder eine Politesse gegen etwas gute Laune im Straßenverkehr nichts einzuwenden hat".

Bei Parkuhren sind nicht nur Abweichungen in der Farbe, sondern auch in der Größe unzulässig. Das entschied im letzten Jahr das Brandenburgische Oberlandesgericht im Fall eines Geschäftsreisenden, der eine italienische Parkscheibe nutzte, die mit 4 mal 6 Zentimeter deutlich kleiner war als die in Deutschland vorgeschriebenen 11 mal 15 Zentimeter. Für digitale Parkuhren kann es ebenfalls Bußgelder geben.