"Geschäftsgeheimnis oder Geistiges Eigentum"

Facebook beansprucht ein Monopol auf Nutzerdaten

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Im Rahmen der Initiative Europe vs. Facebook zwang der Wiener Jurastudent Max Schrems das "Soziale Netzwerk" dazu, Daten herauszurücken, die es über ihn gespeichert hat. Mittlerweile bekam er eine CD mit mehr als 1200 Seiten Informationen, in denen allerdings seine Gefällt-Mir-Klicks und die biometrischen Daten aus der automatischen Gesichtserkennung fehlen.

Nachdem der 23-Jährige anmahnte, auch diese haben zu wollen, verwies Facebook darauf, dass es Nutzerdaten als "Geschäftsgeheimnis oder Geistiges Eigentum" betrachtet, was (wahrscheinlich unfreiwillig) den Feudalcharakter dieser auch von Politikern gern genutzten aber wenig passenden Metapher für Immaterialgüterrechte deutlich macht.

In der Sache könnte Facebook allerdings Recht haben – und zwar nicht nach amerikanischer, sondern nach europäischer Gesetzeslage: Die EU verabschiedete nämlich 1996 eine so genannte "Datenbankrichtlinie" und gewährt Unternehmen damit die Möglichkeit, Datenbestände zu monopolisieren, die nicht nur keine Schöpfungshöhe aufweisen, sondern auch ganz ohne Autor zustande kamen.