Neue Erkenntnisse zur Haushaltspauschale

Eine NDR-Mitarbeiterin kommt in ihrer Doktorarbeit zum Ergebnis, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine gleichheitswidrige Steuer handelt

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Manchmal lassen sich schon am Ergebnis einer Doktorarbeit Hinweise darauf finden, ob ihr Verfasser die Voraussetzungen dafür erfüllt hat oder nicht: Karl-Theodor von und zu Guttenbergs Einstufung des EU-Verfassungsvertrages entsprach beispielsweise weitgehend der politischen Wohlfühlrhetorik, mit der die Öffentlichkeit in den Jahren davor überhäuft wurde. Die Wirtschaftswissenschaftlerin Anna Terschüren kommt dagegen in ihrer im September 2012 abgegebenen interdisziplinären Doktorarbeit zur "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" zu einem ganz anderen Ergebnis, als es die staatsnahen Medien verbreiten.

Das ist insofern bemerkenswert, als die 29-Jährige Doktorandin an der Technischen Universität Ilmenau ihr Geld in der Hauptaupteilung Finanzen des Norddeutschen Rundfunks verdient, der nach Expertenschätzungen finanziell erheblich von der Umstellung auf eine Haushaltspauschale profitieren dürfte und sich in der Darstellung im ARD-Programm entsprechend stark dafür einsetzt. Die Doktorarbeit seiner Angestellten kann er für diese Darstellung nicht heranziehen: Sie kommt zum Schluss, dass die für Millionärs- und Knapp-über-Hartz-IV-Aufstocker-Haushalte ebenso wie für Fernsehverweigerer und Flatscreen-Vielnutzer einheitliche Pauschale "gleichheitswidrig" ist. Da die monatlich 17,98 Euro "voraussetzungslos" – also ohne Rücksicht auf die Programmnutzung - erhoben werden, müssten sie zudem als Steuer eingeordnet werden.

Beim NDR heißt es, dass Terschürens Arbeit beim Sender nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat, was die Angestellte bestätigt. Weiter meint man bei der Rundfunkanstalt, man erwarte sich von ihrer Dissertation keine "neuen Erkenntnisse". Die jedoch sind bei wissenschaftlichen Arbeiten dieser Stufe vorgeschrieben. Entsprechend süffisant kommentierte die Hamburgerin die öffentliche Auskunft ihres Arbeitgebers bei Twitter: "Vielleicht", so Terschüren dort, "sollte ich meiner Uni lieber Bescheid sagen, dass ich keine "neue[n] Erkenntnisse" gewonnen habe?"

Auch außerhalb der akademischen Welt wächst die Unzufriedenheit mit der seit 1. Januar geltenden Haushaltspauschale. Dies liegt unter anderem daran, dass sie der Öffentlichkeit als "Ende der GEZ-Schnüffelei" verkauft wurde – während sich jetzt herausstellt, dass man für ihre Durchsetzung in einem verfassungsrechtlich noch deutlich problematischeren Ausmaß auf geschützte Daten zugreift. Eine Petition des Physikstudenten Patrick Samborski konnte deshalb bereits über 130.000 Unterschriften sammeln.