Bundesregierung will nichts gegen Lohndumping durch Werkverträge unternehmen

Rechtsverstöße mag die Regierung nicht erkennen, will aber auch die bestehenden Gesetze nicht nachbessern

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Jahrelang galt die Leiharbeit bei vielen Unternehmen als erstklassige Methode, das Lohnniveau der Beschäftigten weiter zu drücken. Doch mittlerweile wird selbst die Leiharbeit für einige Betriebe zu teuer. Das Mittel der Wahl, die Betriebsausgaben auf Kosten der Arbeitnehmer weiter zu drücken, sind Werkverträge. Bei diesen Verträgen kaufen die Firmen von externen Anbietern Dienstleistungen zu, beispielsweise das Auffüllen von Regalen im Supermarkt. Bezahlt wird dabei nicht pro Arbeitsstunde, sondern pro Regal - so lassen sich auch eventuell vorhandene Mindestlohnregelungen umgehen. Immer mehr Zeitarbeitsfirmen gehen dazu über, Werkverträge über neu gegründete Tochterfirmen anzubieten.

Eine Reihe von Lohndumping-Fällen bei Rossmann sowie Netto und Kaufland, die in der letzten Zeit von den Medien veröffentlicht wurden, waren Anlass für die Linksfraktion, die Bundesregierung über ihre Haltung zu Werkverträgen zu befragen. In den Berichten wird Rossmann vorgeworfen, über ein Netz aus Werkvertrags-Firmen in Deutschland und Polen die Stundenlöhne für die Beschäftigten in den Filialen um bis zu 33 Prozent zu drücken, teilweise sei der Filialleiter der letzte verbliebene Arbeitnehmer mit einem regulären Vertrag pro Filiale. Netto und Kaufland sehen sich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesetzt, da sie durch unwirksame Werkverträge erheblich weniger als im Tariflohn vorgesehen gezahlt und so auch Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen hätten. Kaufland soll osteuropäische Firmen mit Dienstleistungen beauftragt und große Teile der Löhne als Spesen ausgezahlt haben, um sie so an der Sozialversicherung vorbeizuschummeln. Laut Bundesregierung laufen die Verfahren der Staatsanwaltschaften gegen Kaufland und Netto derzeit noch.

Die Reaktion der Bundesregierung jedoch fällt ernüchternd aus. "Die Bundesregierung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, den Abschluss von Werkverträgen stärker zu regulieren", heißt es in der Antwort an die Fraktion der Linken. Den Unternehmern stehe es im Rahmen der geltenden Gesetze frei, anfallende Tätigkeiten entweder von eigenen Arbeitnehmern ausführen zu lassen oder Dritte im Rahmen eines Werkvertrages zu beauftragen. Eine gesetzliche Regelung mit der Begründung abzulehnen, dass die Verwendung der Werkverträge derzeit nicht illegal ist, ist für einen Gesetzgeber allerdings bemerkenswert. Nicht einmal eine statistische Erfassung von Werkverträgen, um den Umfang des Problems einschätzen zu können, hält die Bundesregierung für geboten. Sie begründet dies damit, dass es "weder verboten noch per se rechtsmissbräuchlich" sei, Tätigkeiten aus dem Betrieb auszulagern. Vielmehr sieht Schwarz-Gelb die Gewerkschaften in der Pflicht. Diese hätten die Aufgabe, "in Tarifverträgen die Arbeitsbedingungen umfassend zu ordnen", um sie dabei den "wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen anzupassen". Dabei sitzen die Gewerkschaften bei den Werkverträgen am kürzeren Hebel: Arbeiten die Werkvertrags-Mitarbeiter vor allem auf Weisung der Drittfirma, dann hat der Betriebsrat keinerlei Mitbestimmungsrechte.

Lediglich die Praxis, osteuropäischen Arbeitskräften nur einen geringen Grundlohn zu zahlen, um den Rest ohne Sozialabgaben als Zusatzlohn für den Einsatz in Deutschland zu zahlen, kritisiert die Bundesregierung offen. Dieses Verhalten sei "unvereinbar mit den Prinzipien des koordinierenden europäischen Sozialrechts". Aktiv möchte die Bundesregierung jedoch auch hier nicht werden. Es sei Aufgabe der Europäischen Kommission, hier Maßnahmen einzuleiten, so die Bundesregierung.