Ist Axolotl Roadkill Jugendanscheins-Pornographie?

Auch wenn die siebzehnjährige Autorin die sexuellen Exzesse in ihren Buch nur aus anderen Schilderungen übernahm, ging das deutsche Feuilleton offenbar davon aus, dass es sich um Erlebnisse einer Minderjährigen handelt

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2008 erwirkte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries eine Gesetzesänderung, nach der die Herstellung und Verbreitung "pornographischer Schriften" verboten ist, "die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben".

In dem aktuell zum Katalysator einer Urheberrechtsdebatte gewordenen Buch Axolotl Roadkill ließ sich die Autorin Helene Hegemann offenbar von zahlreichen Passagen eines unter dem Pseudonym "Airen" geschriebenen Werks inspirieren, in denen es vor allem um Geschlechtsverkehr und Betäubungsmittelkonsum geht. Hegemann, so scheint jetzt festzustehen, hat all diese Schilderungen nicht selbst erlebt. Aber das deutsche Feuilleton ging in seinen Lobeshymnen auf ihr Buch noch bis letzte Woche davon aus, dass es sich bei der Figur Mifti um Hegemanns alter ego und damit bei den Schilderungen um sexuelle Aktivitäten von Minderjährigen handelt, die dem Zypries-Gesetz nach mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden könnten.

Zumindest hatte die damalige Justizministerin das so vorgesehen. In Abgeordnetenwatch erklärte sie kurz vor Verabschiedung ihres Gesetzes, dass eine "jugendpornographische Schrift" dann vorliege, "wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind." Würde das Gesetz zu Netzsperren wie geplant angewendet, dann müsste das BKA deshalb jetzt über ein Stoppschild vor der FAZ-Domain entscheiden, die die einschlägigen Passagen in Hegemanns Werk ohne große Rücksicht auf das Zitatrecht hostet.