Griechenland: Entlassungen aus Prinzip

Troika fordert massive Einschnitte bei Rentnern und Arbeiterrechten, unter anderem das Abschaffen der Flächentarifverträge

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die englischsprachige Wochenzeitung Athens News hat eine neue Liste der Forderungen der sogenannten Troika an die griechische Regierung veröffentlicht, die es in sich hat. Das Dreigestirn aus Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und EU-Kommission verlangt unter anderem massive Entlassungen im öffentlichen Dienst. Die offizielle Arbeitslosenrate liegt derzeit bereits bei knapp 25 Prozent.

Die Regierungskoalition aus Konservativen, Sozialdemokraten (PASOK) und Demokratischer Linke hatte tiefere Einschnitte an anderer Stelle angeboten, um nicht die Arbeitsplatzgarantien für die öffentlichen Angestellten aufgeben zu müssen. Doch die Vertreter der Troika bestehen darauf, dass bis zum Ende 2013 50.000 Menschen auf die Straße gesetzt werden.

Dabei geht es offensichtlich auch ums Prinzip. Während PASOK und Demokratische Linke hoffen insgesamt 150.000 Arbeitsplätze durch Vorruhestand und ähnliches abbauen zu können, wollen Vertreter der Troika ein „Tabu“ gebrochen sehen, die bisherige quasi Arbeitsplatzgarantie im öffentlichen Dienst.

Aber auch den Beschäftigten im Privatsektor soll weiter zugesetzt werden. Im Gegenzug zu den Geldern, mit denen Griechenland seine Schulden umschichten kann, wird unter anderem die Sechs-Tage-Woche eingeführt, Flächentarifverträge abgeschafft und Abfindungen bei Entlassungen eingeschränkt werden. Die tägliche Mindestruhezeit, also die Zeit zwischen Arbeitsende und -beginn, soll, so die Forderung der Banker, auf 11 Stunden reduziert werden. Den Mindestlohn wollen sie um 22 bis 32 Prozent abgesenkt sehen.

Die von der Troika verlangten Maßnahmen (in Auszügen), im Klammern die erwarteten jährlichen Einsparungen in Milliarden Euro:

  • Heraufsetzung des Renteneintrittalters von 65 auf 67 (0,9)
  • Tiefere Einschnitte bei den Pensionen über 1000 Euro (0,64)
  • Drastische Einschnitte bei den einmaligen Zahlungen an Rentner (0,63)
  • Kürzungen bei den Pensionen spezieller öffentlicher Beschäftigter (0,4)
  • Verbot von Boni auf Renten aller Art (0,4)
  • Kürzungen von Pensionen und Beförderungsprämien für Poöizeibeamte und Soldaten (0,3)
  • Kürzungen der Versehrtengelder (0,272)
  • Kürzungen in Zuschüssen an Familien (0,352)
  • Medizinische Überprüfung der Empfänger von Berufsunfähigkeitsrenten (0.094)
  • Abschaffung von besonderer Unterstützung für saisonbedingt Arbeitslose (0,08)
  • Reduktion der Bezüge nichtversicherter Rentner (0,026)

Die sogenannten Hilfsgelder, die im Gegenzug für die Umsetzung dieser und anderer Kürzungen, an Griechenland ausgezahlt werden, bestehen in Wirklichkeit aus Krediten, mit denen die Gläubiger älterer Schulden bedient werden, meist also Banken in Deutschland, den Niederlanden oder Frankreich. Für die Hilfskredite muss Griechenland übrigens Zinsen bezahlen, während Deutschland derzeit für Anleihen nichts oder fast nichts bezahlen muss. Die „Hilfe“, mit der hierzulande Boulevard und Stammtisch Stimmung gegen „die Griechen“ machen, ist also für den deutschen Staatshaushalt zu allem Überfluss noch ein gutes Geschäft.