Österreichische Piratenpartei fordert Stopp des heimischen Staatstrojaners

DigiTask lieferte seine umstrittene Überwachungssoftware auch in die Alpenrepublik

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Gegenüber der Deutschen Welle gab Winfried Seibert, der Sprecher der hessischen Softwarefirma DigiTask, gestern zu, dass die umstrittene Staatstrojanersoftware, deren Analyse der deutsche Chaos Computer Club (CCC) am Wochenende veröffentlicht hatte, nicht nur nach Bayern verkauft wurde: Auch in die Schweiz, die Niederlande und nach Österreich seien "ähnliche Produkte" geliefert worden.

Der CCC hatte festgestellt, dass das Programm nicht nur das Abhören von Skype-Gesprächen erlaubt, sondern auch in der Lage ist, beliebig Funktionen nachzuladen und so eine Person komplett bis hin zur akustischen und optischen Wohnraumüberwachung hin auszuforschen. In Bayern setzte man die Software nicht gegen Terroristen und Kinderschänder ein, mit denen man den Bedarf nach einem Staatstrojaner begründet hatte, sondern in Fällen, in denen es um die unerlaubte Ausfuhr von Medikamenten, den Onlineverkauf von Elektrogeräten ohne Lieferung, die Hehlerei mit Drogerieartikeln und den Handel mit Dopingmitteln ging. Dabei wurden unter anderem mehr als 60.000 Screenshots angefertigt.

In welchen Fällen der Staatstrojaner in den anderen Ländern zum Einsatz kam, ist noch nicht bekannt. In Österreich fordert jetzt Peter Stadlmaier, der Justizsprecher der österreichischen Piratenpartei, ein "sofortiges Verbot des Einsatzes dieser oder ähnlicher Software", das auch eventuelle bereits laufende Ermittlungen mit einschließt. Außerdem sollen die österreichischen Behörden alle in der Vergangenheit zustande gekommenen Einsätze der Software "lückenlos offenlegen" und die Gerichte alle Verfahren, die auf solchen Einsätzen beruhen, komplett neu aufrollen.

Darüber hinaus fordern die Piraten ein Beweisverwertungsverbot nach dem US-amerikanischen Fruit-of the-Poisonous-Tree-Prinzip, weil ein Staatstrojaner, wie er von Chaos Computer Club analysiert wurde, auch eine Manipulation von Beweismitteln erlaubt und deshalb "eine massive Bedrohung der ordentlichen Rechtsfindung darstellt".