Agent statt Islamist

Ein Mann, den das BKA für einen Mittler zwischen der internationalen und der deutschen Sektion der GIMF hielt, war angeblich für eine private Sicherheitsfirma tätig

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Prozess gegen die Globale Islamische Medienfront (GIMF), der derzeit am Oberlandesgericht München läuft, behauptet der Bremer Rechtsanwalt Rainer Ahues, dass hinter dem Pseudonym des in der Gruppe aktiv gewesenen Islamisten "Ahmet K." angeblich Joshua Devon vom privaten Sicherheitsunternehmen Site Intelligence Group steckte, das angeblich alle aus dieser Online-Undercover-Operation gewonnenen Informationen an den Bundesnachrichtendienst weiterleitete.

Dem Bundeskriminalamt, das die GIMF überwachte, war dies offenbar nicht bekannt. Was in manchen Blogs als Zeichen von Unfähigkeit angeprangert wird, ist in Wirklichkeit ein Beleg dafür, dass die vom Grundgesetz vorgegebene Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei trotz einiger Aufweichungserscheinungen noch funktioniert. Man kann sich anhand der Aufdeckung allerdings fragen, wie viele von den Kinderpornographie- und Terror-Fällen, die BKA-Chef Ziercke regelmäßig zur Untermauerung politischer Forderungen heranzieht, tatsächlich Honigfallen oder Agents-Provocateurs-Äußerungen sind. Vor allem dann, wenn es zutrifft, dass das Bundeskriminalamt zu folgender Einschätzung von "Ahmet K." kam:

"In der Summe der Konversation zwischen T. und 'Ahmet K." entsteht der Eindruck, dass 'Ahmet K' als Mittler zwischen der internationalen und der deutschen GIMF fungiert. Zudem stellt 'Ahmet K' für T wichtige Grundlagen bereit, so z. B. Speicherplatz im Internet, eine Domain und Software."