Herr Dresen vom Verfassungsgericht

Brandenburger Landtag will Filmemacher zum Verfassungsrichter machen

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Der bekannte Filmemacher Andreas Dresen soll nach dem Willen des Brandenburgischen Landtags Richter am dortigen Verfassungsgerichtshof werden. Dresen wurde vor allem durch seine bisweilen dokumentarischen Filme bekannt, darunter „Herr Wichmann von der CDU“, und inszeniert auch am Theater. Nun haben sich alle Fraktionen darauf verständigt, Dresen zum Laienrichter am Verfassungsgerichtshof zu wählen. Normalerweise bewerben sich für Verfassungsgerichte bekannte Staatsrechtler oder verdiente Juristen. In Berlin, Thüringen und im Saarland sind jeweils am Verfassungsgerichtshof sogar nur Volljuristen zugelassen.

Wie in Brandenburg sehen jedoch viele Bundesländer vor, dass ein Teil der Richterstühle auch mit Personen besetzt werden kann, die nicht über die Befähigung zum Richteramt (2. juristisches Staatsexamen) oder zum höheren Verwaltungsdienst verfügen. In Nordrhein-Westfalen etwa könnten nach Art. 75 Abs. 1 der Landesverfassung theoretisch drei Plätze mit Rechtslaien besetzt werden, allerdings zieht man dort an solch sensible Positionen Volljuristen vor. Auch in Brandenburg wachen über die dortige Verfassungsgerichtsbarkeit derzeit noch ausschließlich professionelle Juristen, die das Hantieren mit dicken, komplizierten Akten gewohnt sind. In Hamburg können theoretisch einige Rechtslaien zum Verfassungsgericht, wovon jedoch ebenfalls kein Gebrauch gemacht wird. Auch in Sachsen werden dort vorgesehene Laienrichterplätze nur mit Volljuristen besetzt, ebenso in Rheinland-Pfalz und in Hessen.

In Baden-Württemberg wirken am Staatsgerichtshof drei Richter ohne Assessor-Examen mit, denen allerdings das Verwaltungsrecht nicht fremd ist, nämlich der Politikwissenschaftler Professor Dr.phil. Dr.h.c. Wolfgang Jäger, die Landesbezirksleiterin von ver.di, Leni Breymaier, und die Verwaltungswissenschaftlerin Prof. Dr. Nathalie Behnke. Am Bayrischen Verfassungsgerichtshof sind neben Berufsrichtern auch 15 weitere Personen vorgesehen, die sich jedoch durch besondere Kenntnisse im öffentlichen Recht auszeichnen sollen. In Niedersachsen darf Verfassungsrichter werden, wer auf Grund von Erfahrung im öffentlichen Leben für das Richteramt besonders geeignet ist, was derzeit - wenig überraschend - durchweg Volljuristen sind.

Im Ergebnis sind derzeit sämtliche Richterstühle an Verfassungsgerichten mit Personen besetzt, die entsprechende Fachkenntnis nachgewiesen haben. Diplom-Regisseur Dresen wäre also der einzige wirkliche Laie, dem man das Hüten einer Landesverfassung zutraut. Skeptisch hierzu äußerte sich Verfassungsblogger Maximilian Steinbeis, der zwar Dresen als Künstler schätzt, dessen Einsatz am Verfassungsgericht jedoch für eine "totale Schnapsidee" hält. Steinbeis erinnert an die Erfahrungen, die man mit Schöffenrichtern gesammelt hat. Diese sind aufgrund fachlicher Unterlegenheit meistens den Berufsrichtern ausgeliefert und haben eher eine Statistenrolle. Insbesondere angewandtes Verfassungsrecht ist eine anspruchsvolle Materie, die solide Rechtskenntnisse in anderen Rechtsgebieten sowie über die Rechtsprechungspraxis voraussetzt. Steinbeis würde sich Dresen viel lieber als Politiker wünschen, wo dieser auch gestalten könne.