US-Gericht weist Klage gegen den CERN-Teilchenbeschleuniger LHC ab

Die Kläger forderten einen Stop der Experimente, weil sie den Weltuntergang fürchten, das US-Gericht erklärte lediglich, es sei nicht zuständig.

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Die Gegner des weltweit größten Teilchenbeschleunigers LHC in Genf haben eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Das europäische Kernforschungszentrum musste den LHC nach einer Panne kurz nach Start wieder abschalten. Ein Neustart wird erst im Frühjahr 2009 möglich sein. Das könnte eigentlich die Gegner beruhigen, die fürchten, dass durch die Experimente mit dem LHC nicht viel weniger als eine Gefährdung der Erde eintreten könnte, die beispielsweise von den künstlich produzierten und sich dann selbständig vergrößernden Schwarzen Löchern aufgefressen werden könnte.

Vor dem Start Anfang September hatte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Eilverfügung abgelehnt, die Tests zu stoppen, um eine angeblich drohende Gefährdung der Menschheit zu verhindern. Allerdings ist die Klage weiter anhängig. Nun wurde auch eine Klage, die Walter Wagner und Luis Sancho, angeblich "Experten für Physik und andere wissenschaftliche Felder", bei einem Gericht in Hawaii gegen das am LHC beteiligte US-Energieministerium eingereicht haben, zurückgewiesen.

Die Richterin hat es sich allerdings leicht gemacht und sich mit den angeblich wissenschaftlichen Argumenten, dass womöglich die Erde gefährdet sein könnte, gar nicht erst auseinander gesetzt. In der Begründung heißt es, dass die US-Regierung kaum an LHC und den Experimenten beteiligt sei. Da die US-Regierung für weniger als 10 Prozent der Kosten aufkomme, hätten die US-Gerichte auch keine Möglichkeit, hier rechtlich einzugreifen. Die Kläger hätten keine Belege dafür erbracht, dass dafür die US-Jurisdiktion zuständig sei.