Neue Diskussion um Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher

Wolfgang Franz, Chef der Wirtschaftsweisen, will Arbeitslose mit respektvollen Tätigkeiten als Schuhputzer, Tütenpacker, Scheibenwischer oder Brötchenausträger beschäftigen

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Die Thematik einer angedachten Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher, wurde schon mehrfach in den Raum der politischen Diskussion gestellt. Hessens damaliger Ministerpräsident Roland Koch ging dazu Anfang des Jahres in Steilvorlage. Er sah es als Instrument an, "damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansieht".

Nun beteiligt sich der Chef der Wirtschaftsweisen Wolfgang Franz an der auch zwischenzeitlich nie ganz abgeflauten Diskussion. In einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung forderte er eine Flexibilisierung der Regelsätze, die eine Arbeitspflicht mit einschließen solle: Jeder Hilfebedürftige kann den ungekürzten Regelsatz bekommen, aber er muss dafür arbeiten." Arbeitspflicht bedeutet aber auch, dass Arbeit vorhanden ist. Doch wo kommen diese neuen Arbeitsplätze her? Die Kommunen bedienen sich der 1-Euro-Jobber schon etwas länger und dürften keine neuen Arbeitsplätze aus dem Hut zaubern können.

So bleibt noch die Hoffnung auf die freie Wirtschaft, wo die neuen Jobs für Geringqualifizierte entstehen müssten: Franz nennt die Tütenpacker, die man aus amerikanischen Supermärkten kennt, die Scheibenreinigung an Tankstellen, Schuhputzer und Menschen, die am Morgen Brötchen austragen. Wie das funktionieren soll, nachdem man den Deutschen Jahrzehnte lang beigebracht hat, ihre Einkaufstüten selbst zu packen und die Scheiben an der Tankstelle selbst zu säubern, lässt er offen. Eine kleine Rückfrage bei meinem Tankwart, der den Scheibenservice bereits anbietet, lässt nichts Gutes hoffen. Zu wenige nehmen diese Dienstleistung in Anspruch.

Dass dabei vielleicht gar keine Arbeitsverhältnisse entstehen, die einen Austritt aus dem Leistungsbezug ermöglichen, klingt auch bei Franz durch, wenn er sagt: "Wichtig ist: Jede ehrliche Arbeit verdient Respekt und wenn das dort erzielte Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, dann wird es mit Hilfe des Arbeitslosengelds II aufgestockt".

Da es bereits genug Arbeitsplätze gibt, wie der so mancher Teilzeitkassiererin, die für 6 Euro die Stunde an der Kasse sitzt, wird es spannend, welche Löhne dann für Tütenpacker und Co. vorgesehen sind. Da aber bei Ablehnung von Arbeitsstellen Sanktionen drohen, nutzt diese Regelung in erster Linie wohl in erster Linie den Anbietern von Niedriglohnjobs. Denn seien wir doch mal ehrlich: Welcher Langzeitarbeitslose würde einen regulären Job mit einem Stundenlohn von 10 Euro oder mehr ablehnen?