Bundeswehr passt Tiefflughöhe an

Windenergieanlagen bis zu 220 Metern möglich

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Die Bundeswehr hat die Regelungen für ihre Nachttiefflüge angepasst. Die bisherige Flughöhe wird um 100 Meter erhöht. Damit können jetzt auch in Tieffluggebieten Windenergieanlagen bis zu 220 Metern Höhe gebaut werden. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) geht davon aus, dass nach der Entscheidung jetzt viele Regionen für die Windenergie frei werden, die zuvor wegen der Tiefflieger nicht genutzt werden konnten.

Betroffen waren bisher z.B. die für die Nutzung der Windenergie hervorragend geeigneten Regionen über der Nordsee, an der Nordseeküste, über Mecklenburg-Vorpommern und der Eifel. Besonders bei den Standorten im Binnenland spielt die Turmhöhe eine große Rolle, um aus dem Bereich der Turbulenzen durch Bebauung und Vegetation herauszukommen.

Im ersten Halbjahr 2011 wurde die Hälfte der neu installierten Windkraftanlagen in Deutschland auf Türmen mit mehr als 100 Metern Nabenhöhe errichtet und schon 20% der Anlagen auf Türmen mit mehr als 120 Metern Nabenhöhe. Höhere Türme spielen auch eine Rolle bei den aktuellen Inititativen, Windkraftanlagen auch in Waldgebieten zu bauen, und beim Repowering, also dem Ersatz niedriger, älterer Windkraftanlagen durch leistungsstärkere Anlagen mit höheren Turmhöhen und Rotordurchmessern, die auf gleicher Fläche mehr Windenergie nutzbar machen.