Wer will Marihuanaberater in Washington werden?

Nach dem Legalisierungs-Volksentscheid sucht der US-Bundesstaat Fachleute

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Am 6. November entschieden sich die Bürger der US-Bundesstaaten Colorado und Washington dafür, Marihuana nicht nur zur medizinischen Behandlung, sondern auch als Freizeitvergnügen zu legalisieren. Zur Umsetzung dieser Vorgabe sucht man in Washington jetzt Fachleute, die das mit der Legalisierung beauftragte Washington Liquor Control Board beraten. Die Bewerbungsfrist dafür läuft am 15. Februar ab. Im März sollen die staatlichen Marihuanaberater dann ihren Job antreten und im Dezember so viel Arbeit erledigt haben, dass der legale Verkauf von Marihuana beginnen kann.

Der Stellenausschreibung nach hat man Beratungsbedarf in vier Bereichen: Für den ersten dieser Bereiche, "Fachwissen über Produkt und Industrie", schweben der Behörde "mindestens drei Jahre Beratungserfahrung mit Fachbezug zur Cannabisindustrie" vor. Und zwar "einschließlich (aber nicht begrenzt auf) Produktanbau, Ernte, Verpackung, Wirkstofflösung und Produktsicherheit". Ein weiterer Bereich ist die Qualitätskontrolle, die unter anderem die Feststellung des THC-Gehalts von Marihuana umfasst. Für die Bedarfsplanung und die mengenmäßige Begrenzung von Lizenzen sucht man Jemanden, der sich gut mit Statistik auskennt und für die rechtlichen Details der Regulierung einen Juristen mit entsprechender Behördenerfahrung.

Beim Washington Liquor Control Board geht man offenbar nicht davon aus, dass eine einzige Person alle diese Qualifikationen vollumfänglich mitbringt und hat deshalb die Bewerbung von Teams zugelassen. Das bekannteste darunter wird von Ed Rosenthal, einem Mitgründer der Fachzeitschrift High Times, und Khurshid Khoja, einem Anwalt für Gesellschaftsrecht aus San Francisco, angeführt. Allerdings darf sich das Team, das den Job bekommt, erst dann auf eine Staatslizenz zum Anbauen, Verarbeiten oder Verkaufen von Marihuana bewerben, wenn der Beratervertrag abgelaufen ist – andernfalls läge ein Interessenkonflikt vor. Vorstrafen von Bewerbern akzeptiert man nur dann, wenn sie aus Marihuanadelikten resultieren, aber nicht aus anderen Bereichen des Strafrechts.