Der Blogger und der Kardinal

Hinweis auf kirchliche Missbrauchsfälle darf auch deftig sein

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Der Kardinal von Köln pflegt bekanntlich zur Sexualität ein eher theoretisches Verhältnis, dies jedoch mit großer Leidenschaft. Ungefragt kommentiert der eminente Herr Meisner seine bizarren Beobachtungen fleischlichen Treibens jenseits seiner Kölner Bahnhofskapelle. Besonderes Interesse entfaltet seine Eminenz an ungeborenem Leben sowie vor allem an in seiner Stadt besonders häufigen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die er mit deftigen Worten zu geißeln pflegt. Das Interesse des Klerikers an diesen Themen ist verständlich, gehört er doch einem Staat an, der als Bürger nur unverheiratete Männer akzeptiert, zum Selbsterhalt mangels eigener Sexualpraxis also auf Immigranten angewiesen ist. Zu den Glanzleistungen des Theologen zählten ein Nazi-Vergleich bzgl. des Biologen Richard Dawkins sowie der Entzug der Lehrerlaubnis bei einem Kollegen, der seine Homosexualität öffentlich machte.

Wenn es um das Austeilen geht, ist seine Eminenz nicht schüchtern. Umgekehrt hält der Kirchenfürst jedoch wenig davon, bei Schelte auch die andere Wange hinzuhalten. So war sein Bistum 2005 gegen diverse Politiker und Kabarettisten vorgegangen, die den Kleriker als „Hassprediger“ schmähten. Aufgrund Wegfalls von Spanischer Inquisition und wirksamer Zensurinfrastruktur etc. mussten die Gottesmänner damals vor ein weltliches Zivilgericht zu ziehen. (Wenn umgekehrt Bischöfe auf der Kanzel Unsinn reden, ist das übrigens Verwaltungstätigkeit.)

Im Jahre des Herrn 2011, im Juni, fiel seiner Eminenz beim Googlen nach neuen Offenbarungen dann fast der Hirtenstab aus der Hand: Ein apokalyptischer Schockwellenreiter hatte sich von Meisners Bezeichnung von Abtreibung als „Super-GAU“ provozieren lassen und bei seiner Kritik am Kardinalfehler darauf angespielt, dass ausgerechnet die Geistlichen für ihre Stoßgebete bisweilen ihre minderjährigen Weltlichen ins Schoßgebet nähmen. Die konkrete Wortwahl des empörten Schockwellenreiters geriet eine Spur direkter. Unter seiner Mitra standen seiner gekränkten Eminenz die verblieben Haare zu Berge. Da eine Beichte des Schockwellenreiters ob des Frevels nicht zu erwarten war und die Ungeheuerlichkeit keinen Aufschub bis zum jüngsten Gericht duldete, bemühte der Erzbischof die weltliche Justiz.

Seine Eminenz unterzog sich jedoch nicht dem beschämenden Gang zum Zivilgericht, wohl deshalb, weil die Kollektivbeleidigung den Theologen nicht hinreichend konkret würdigte. Stattdessen läutete der Kleriker die ganz dicken Glocken und brachte die Berliner Staatsanwaltschaft wegen „Gotteslästerung“ in Stellung, genauer: wegen des Verdachts auf Verstoß gegen § 166 StGB, der die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ unter Strafe stellt. Ausreichend wäre bei § 166 StGB schon die Beschimpfung der Gebräuche einer Religionsgemeinschaft. Und gewisse Gebräuche in Kirchenkreisen hatte der Blogger nun einmal beschimpft.

Liest man die Vorschrift allerdings mit etwas weniger Schaum vor dem Mund, so entdeckt man die Voraussetzung, dass die Beschimpfung „geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören“. Da hatte sich seine Eminenz dann wohl doch ein wenig weit aus dem Domfenster gelehnt, denn des Schockwellenreiters Worte hatten bislang weder den Ausbruch einer Revolution zur Folge, noch einer weiteren Reformation und störten allenfalls Kirchenleute bei öffentlich-friedlichem Missbrauch. Eine Eignung zur Friedensgefährdung vermochte das Amtsgericht Tiergarten nicht zu erkennen und lehnte daher die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Die Diskussion um den „Missbrauch in der katholischen Kirche“ und die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen zahlreichen Fälle hätten bereits das Vertrauen erschüttert. Da konnte dann ein Blogger auch nicht mehr nennenswert den Frieden gefährden.