Zahlen, auch wenn man nicht mehr im Land seines Kindes lebt

Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf erleichtert die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

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Künftig soll es leichter werden, Unterhaltszahlungen auch in Fällen durchzusetzen, in denen die Kinder in einem Land außerhalb der EU leben. Das Justizministerium hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf verfasst, den Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger so auf den Punkt bringt:

"Wer Unterhalt schuldet, muss ihn zahlen, auch wenn er nicht mehr im Land seines Kindes lebt."

Der Gesetzesentwurf wurde gestern vom Kabinett beschlossen. Er soll absichern, dass die Durchsetzbarkeit der Ansprüche auch jenseits der Grenzen der Europäischen Union gewährleistet wird. Ermöglichen sollen dies laut Pressemitteilung straffere Regelungen im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren und eine effektive Zusammenarbeit der Behörden. Als zentrale Behörde fungiert das Bundesamt für Justiz.

Damit die Kinder, bzw. deren Rechtsvertreter, nicht durch mögliche hohe Gerichtskosten darin behindert werden, ihr Recht auf Unterhaltszahlungen durchzusetzen, werde der kostenfreie Bezug von Verfahrenskostenhilfe erweitert. Ansonsten gilt:

"Unterhaltsentscheidungen aus anderen Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner nicht dagegen wehrt."

Die Bundesjustizministerin rechnet damit, dass im nächsten Jahr die USA dem Übereinkommen beitreten - "und mittelfristig auch andere Staaten", ohne dies allerdings zu präzisieren. Großes Ziel sei ein "globales System der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen".