Hausdurchsuchung wegen Beschneidungskommentar

14-Jähriger soll einen Juraprofessor auf Facebook beleidigt haben

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Dass es bei Hausdurchsuchungen in Deutschland häufig an der Verhältnismäßigkeitsprüfung fehlt, ist seit Jahren bekannt, ohne dass die Politik bislang Handlungsbedarf erkannt hätte. Ein am Landgericht München I verhandelter Fall wirft nun nicht nur die Frage auf, was die vorgeschriebene richterliche Prüfung in der Praxis noch wert ist, sondern auch, ob die Ressourcen bei den Sicherheitsbehörden sinnvoll verteilt sind – oder ob es an manchen Stellen zu viel und an anderen zu wenig Personal gibt.

Zuviel Personal könnte es beim Kommissariat 44 des Münchener Polizeipräsidiums geben, dem Staatsschutz. Der hatte nämlich nicht nur Zeit, einen 14-jährigen Verdächtigen zu ermitteln, dem vorgeworfen wird, am 12. Juli 2012 auf Facebook einen in der Beschneidungsdebatte fachlich und in Fernsehtalkshows aktiven Juraprofessor als "kleines dreckiges Vorhaut Schwänzchen" [sic] tituliert und angefügt zu haben "Deutschland wird nach dem Holocaust nie wieder kleine beschnittene jüdische Jungs in die Flammen der Krematorien werfen".

Nein – als man nach einer (erfolglosen) Anfrage bei Facebook und einer (erfolgreichen) Fahndung mittels Fotos auf den Namen des bislang unbescholtenen 14-jährigen David S. gekommen war, legte man ihm nicht etwa nahe, sich zu entschuldigen, sondern veranstaltete stattdessen am 16. Januar 2013 um 6 Uhr morgens eine Hausdurchsuchung in der Wohnung seiner Familie. Die ist jüdischen Glaubens, hat im Holocaust Angehörige verloren, und fühlt sich nach Angaben ihres Anwalts Steffen Ufer durch die "absolut überzogene" Aktion der Staatsschutzpolizei traumatisiert.

Hinzu kommt, dass die vom Landgericht mittlerweile als rechtswidrig eingestufte Hausdurchsuchung nicht nur unangemessen und nicht erforderlich, sondern auch zur Ermittlung des Täter wahrscheinlich ungeeignet war: Denn zu dem sichergestellten Rechner hatte nicht nur der 14-jährige Zugang. Und weil er, sein Vater und die Mutter zu den Vorwürfen konsequent schweigen, lässt sich der Täter nicht ermitteln und das Strafverfahren wegen Beleidigung wird voraussichtlich eingestellt, wie die Süddeutsche Zeitung in Erfahrung brachte.