Twitter, Facebook und Google?

Ein US-Gerichtsbeschluss forderte die stillschweigende Herausgabe der Verbindungsdaten von Wikileaks-Freiwilligen

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Letzte Nacht teilte die isländische Parlamentsabgeordnete und ehemalige Wikileaks-Mitarbeiterin Birgitta Jónsdóttir der Welt mit, dass der Kurznachrichtendienst Twitter sie über einen US-Gerichtsbeschluss informiert habe, dem zufolge er alle Mailadressen sowie Rechnungs- und Verbindungsdaten ihrer sämtlichen Aktivitäten seit dem 1. November 2009 herausgeben müsse. Die Daten, so heißt es in der Anordnung, würden für ein Gerichtsverfahren gebraucht. Wenn sie damit nicht einverstanden sei, könne sie Rechtsmittel dagegen einlegen und sich zum Beispiel an die ACLU oder die EFF wenden.

Im Laufe der nächsten Stunden kam heraus, dass Jónsdóttir nicht die einzige mit Wikileaks verbundene Person war, für die das US-Justizministerium solch einen Gerichtsbeschluss erwirkte. Laut Salon forderte man unter anderem die Daten von Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp an. Dass dieses Vorgehen nun öffentlich wurde, liegt dem Magazin nach nur daran, dass sich Twitter mit Verweis auf die amerikanische Verfassung gegen eine Geheimhaltungsanordnung wehrte, welche die ursprünglich schon am 14. Dezember ausgestellte gerichtliche Verfügung enthielt. Eine auf den 5. Januar datierte neue Verfügung setzte diese "Gag Order" außer Kraft.

Jónsdóttir will nun sowohl rechtlich als auch auf diplomatischem Wege gegen die Herausgabeanordnung vorgehen. Unter anderem soll dafür der amerikanische Botschafter in Island einbestellt und dazu aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben. Ob auch andere Unternehmen mit solchen Gerichtsbeschlüssen konfrontiert wurden, ist bisher nicht bekannt. Wikileaks geht allerdings davon aus, dass auch Facebook und Google diese erhielten, sich jedoch anders als Twitter möglicherweise nicht dagegen zur Wehr setzten, sondern die Daten einfach stillschweigend herausgaben. Beide Firmen waren für Stellungnahmen zu den Vorgängen bisher nicht erreichbar.