Die Informationsfreiheit und der "Erfolg einer Entscheidung"

Steht und fällt des Leistungsschutzrecht mit dem öffentlichen Wissen um die Klaeden-Connection?

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Der Hannoveraner Reservekorvettenkapitän Eckhard von Klaeden ist Staatsminister im Bundeskanzleramt. Sein Bruder Dietrich ist beim Axel-Springer-Verlag, der als Hauptinteressent an einem im August vom Kabinett beschlossenen neuen Monopolrecht für Presseverlage gilt, für die Beziehungen zur deutschen Regierung zuständig. Sascha Lobo bemerkte über diese Beziehung im damals recht treffend: "Es wäre natürlich Unsinn, hier von Vetternwirtschaft zu sprechen, die beiden sind ja viel näher verwandt als Vettern".

Das Portal Netzpolitik.org fragte sich, inwieweit diese Beziehung vielleicht auch dokumentiert ist und stellte im Oktober eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. In der letzte Woche eingegangenen Antwort nennt das Bundeskanzleramt als Begründung für die Nichtherausgabe der vorhandenen fünf Akten unter anderem den § 4 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Darin heißt es, dass ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, "soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung […] vereitelt würde".

Dieser Hinweis ist unter anderem deshalb bemerkenswert, weil das Gesetzesvorhaben fast von der gesamten juristischen Fachwelt vehement als schädlich abgelehnt wird und auch Befürworter sich ausgesprochen schwer tun, Argumente dafür zu finden. So schwer, dass sich viele Beobachter fragen, warum der Suchmaschinenanbieter Google, auf den es vorgeblich in der Hauptsache zielt, den Springer-Lobbyisten Christoph Keese nicht wegen wiederholt falscher Tatsachenbehauptung abmahnt und vor das Landgericht Hamburg zerrt.

Eine Erklärung dafür wäre, dass Google auf seinen Ruf bedacht ist, die Meinungsfreiheit nicht von sich aus, sondern nur auf staatlichen Druck hin einzuschränken. Eine andere könnte darin liegen, dass dem Unternehmen bewusst ist, dass es wirtschaftlich am längeren Drücker sitzt, wie ein aktueller Kompromiss mit belgischen Presseverlagen zeigt. In der Praxis könnte das neue "Leistungsschutzrecht" für Presseverlage deshalb eher alternativen Anbietern schaden und die Monopolstellungen von Google sogar zementieren helfen. Wer genau davon betroffen sein soll, weiß nicht einmal die Bundesregierung selbst. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage dazu verwies sie auf die Gerichte, die dies nach Inkrafttreten des Gesetzes klären sollen.