Hadopi: 22 Millionen Meldungen über Verstöße gegen Nutzungsrechte

Die französische Internet-Aufsichtsbehörde zieht Bilanz des ersten Jahres und kündigt eine Intensivierung ihrer Aktivitäten an

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Seit Januar 2010 ist das Three-Strikes-Gesetz, benannt nach der Ausichtsbehörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des Oeuvres et la protection des droits sur Internet), in Frankreich in Kraft. Bis es umgesetzt wurde, verging noch einige Zeit. Erst im Oktober letzten Jahres gingen die ersten Mahnschreiben raus. Jetzt hat die Behörde eine erste Bilanz ihrer Aktivität bekannt gegeben.

Nach Aussagen der Hadopi-Präsidentin Marie-Françoise Marais hat Hadopi im Zeitraum von Oktober 2010 bis Anfang September dieses Jahres 22 Millionen Meldungen über Verstöße gegen Immaterialgüterrechte erhalten, 580.000 Erstwarnungen verschickt und 35 000 Zweitwarnungen. Man werde demnächst die dritte Phase erreichen, so Marais.

Nach Informationen der Website Torrentfreak sind es 60 Internetuser, die sich in dieser Phase befinden. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie zum dritten Mal gegen Immaterialgüterrechte verstoßen haben und müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro rechnen und damit, dass ihr Anschluss für die Dauer bis zu einem Monat gesperrt wird.

Bei der Präsentaton der Bilanz kündigte Marais an, die Arbeit der Behörde zu "intensivieren". Konkret erwähnt wurde dabei, die Ausdehnung der Aufsicht auf Streaming-Protokolle. Das mit dem Sammeln von verdächtigen IP-Adressen beauftragte Privatunternehmen Trident Media Guard (TMG), ausgewählt von Vertretern der Film-und Musikindustrie, gab bekannt, dass man über technische Mittel verfüge, um nachzuweisen, ob eine Streaming-Site Inhalte ohne Erlaubnisse des Rechteinhabers verbreite. Zudem sei man in der Lage, auch Direct Downloads zu beobachten - und "einzugreifen".

Technische Einzelheiten habe man aber nicht verraten, heißt es in einem Artikel des französischen Internetmagazin Numérama, bekannt für seine Kritik am Hadopi-Gesetz.

Wie das Magazin weiter kommentiert, wäre es allerdings nur mit Hilfe der Internetprovider möglich, die IP-Adressen von Usern zu ermitteln, die eine Streaming-Site nutzten. Und das würde neue rechtliche Fragen aufwerfen, zumal die für solche Fragen verantwortliche Abteilung der Hadopi-Behörde vor kurzem mitteilte, dass man nicht User bestrafen werde, die Inhalte, die illegal verbreitet werden, nur anschauen.